Kultusminister Stephan Dorgerloh (SPD) entgegnete dem Antrag, bei den Staatsleistungen handele sich nicht um Zuschüsse für bestimmte Leistungen, sondern um pauschal zusammengefasste Vermögensrechte aus der Säkularisierung. Sie würden ohne eine Zweckbindung gewährt. Die Entwicklung der Kirchen und der jüdischen Gemeinschaft sei insgesamt auf einem guten Weg, für den die Verträge eine stabile Grundlage bieten würden, betonte der evangelische Theologe.
Die Sprecherin der Linksfraktion für Religionsfragen und Landtagsvizepräsidentin Helga Paschke sagte, der Gesetzgeber habe nicht nur die Pflicht zur Vertragstreue, sondern auch zur Prüfung von möglichen Änderungen von Rahmenbedingungen oder Umsetzungsmöglichkeiten. Deshalb sollten parlamentarisch begleitete und verabschiedete Abkommen auch in einem angemessenen Zeitraum evaluiert und gegebenenfalls geändert werden. Dies gelte umso mehr, wenn jährlich zur Erfüllung hohe Steuermitteln gebunden würden. Kein Vertrag könne von vornherein "auf Ewigkeit" geschlossen werden.
"Bewährte Beziehungen"
Es bestehe derzeit kein Grund, theoretisch und praktisch nach anderen Rechtsgrundlagen zu suchen, sagte der CDU-Abgeordnete Jürgen Scharf. Stattdessen dränge sich der Eindruck auf, dass die Linke das über Jahrzehnte bewährte Recht der Staat-Kirche-Beziehungen diskreditieren und letztlich abschaffen wolle. Sebastian Striegel von den Grünen nannte eine Evaluierung unsinnig, so lange eine Grundsatzgesetzgebung auf Bundesebene dazu nicht vorliege.
Nach Auffassung der Linksfraktion im Landtag sind die in den Abkommen 1994 mit der evangelischen Seite und 1998 mit der römisch-katholischen Kirche festgelegten Beträge eher eine politische Vereinbarung gewesen. In diesem Jahr werden zusammen gut 30 Millionen Euro für die beiden großen Kirchen in Sachsen-Anhalt gezahlt. Die Staatsleistungen sind ein Ausgleich dafür, dass die Kirchen im Zuge der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts viele Güter und Einnahmequellen verloren. Nach einem weiteren Staatsvertrag erhält die jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt aktuell 1,3 Millionen Euro.