EU-Bürgerinitiative: Eine Million für ein neues Gesetz
Ab dem 1. April sind auf europäischer Ebene Bürgerbegehren vorgesehen. Welche Initiativen sind zulässig? Umweltschützer und Freunde der Sonntagsruhe haben eine Chance auf Registrierung, Atomkraftgegner und Kritiker des Türkei-Beitritts wohl nicht.
27.01.2012
Von Isabel Guzmán

Bornierte Bürokraten, weltfremde Wichtigtuer - bei vielen Bürgern haben die EU-Institutionen und ihr Beamtenapparat keinen sonderlich guten Ruf. Häufig erscheint das politische Europa als Projekt einer kleinen Elite. Das soll sich nun ändern, zumindest ein Stück weit: Die EU erhält ein Element direkter Demokratie. Ab dem 1. April können die Menschen per Bürgerbegehren mitreden, der "EU-Bürgerinitiative".

Die Details dazu hat der EU-Kommissar für Verwaltung, Maros Sefcovic, jetzt der breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Im Internet können die Bürger unter ec.europa.eu/citizens-initiative das Verfahren kennenlernen. Dort erhalten sie künftig auch einen Überblick, welche Initiativen gerade laufen. "Ich hoffe auf eine breite Beteiligung, gerade auch unter jungen Menschen", sagt Sefcovic.

Mindestens 74.250 Deutsche müssen für ein Bürgerbegehren sein

Echte Entscheidungsmacht über Gesetze erhält der Bürger nicht. Er kann die EU-Kommission aber immerhin verpflichten, sich ernsthaft mit einem politischen Anliegen auseinanderzusetzen. Am Ende legt die Kommission einen Gesetzvorschlag vor - oder muss ausführlich begründen, wieso ein solcher Schritt nicht möglich oder sinnvoll ist.

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Grundsätzlich braucht es für ein Begehren eine Million Unterschriften aus mindestens sieben EU-Staaten. Für die Länder gelten dabei Schwellen: In Deutschland etwa sind mindestens 74.250 Unterschriften nötig. Bevor die Sammlung - online oder in Papierform - losgeht, müssen die Organisatoren ein "Bürgerkomitee" gründen, das aus sieben Bürgern aus verschiedenen EU-Ländern besteht.

Wichtig auch: Die Initiative muss sich von Anfang an bei der EU-Kommission registrieren. Beamte prüfen dann zunächst, ob das Vorhaben überhaupt in den Zuständigkeitsbereich der Kommission fällt. Die Initiative darf nicht "missbräuchlich, unseriös oder schikanös" sein und muss mit den europäischen Grundwerten in Einklang stehen.

Welche Themen könnten Gegenstand von Bürgerinitiativen werden?

"Im Detail wollen wir das nicht vorwegnehmen", sagt ein Sprecher von Kommissar Sefcovic. Einen Testlauf haben beispielsweise schon die Organisationen Greenpeace und Avaaz unternommen: Sie forderten ein Moratorium für die Zulassung von Genpflanzen und eine unabhängige EU-Institution für deren Risikobewertung. Formell gilt ihre Aktion aber noch nicht als Bürgerinitiative.

Für den arbeitsfreien Sonntag will sich der Europaabgeordnete Martin Kastler (CSU) einsetzen. Auch er wirbt schon kräftig um Unterstützer, seine Webseite verzeichnet derzeit knapp 20.000 Befürworter. Die EU hat beim Sonntagsschutz ein Mitspracherecht - möglich wäre etwa, ihn in der EU-Arbeitszeitrichtlinie zu verankern. 

Rechtsgerichtete europäische Parteien haben angekündigt, gegen einen Beitritt der Türkei zur EU zu Felde ziehen zu wollen. "Ich denke nicht, dass eine solche Initiative zulässig ist", sagt der Sefcovic-Sprecher dazu allerdings. "Beitrittsverträge sind eine intergouvernementale Frage. Die Kommission ist hier nicht in der Position zu handeln."

Chancenlos sind Befürworter eines Atomausstiegs

Chancenlos sind Befürworter eines Atomausstiegs: Über den Energiemix entscheidet jedes EU-Land selbst, nicht die EU. In anderen Bereichen gibt es einen Ermessensspielraum, ob die Kommission zuständig ist. "Die Ergebnisse können wir selbst nicht alle vorhersagen", sagt der Sefcovic-Sprecher. "Aber selbst wenn eine Initiative scheitert, gibt es eine internationale Debatte. Das ist in jedem Fall ein Erfolg."

Der Verein "Mehr Demokratie", der Volksentscheide auf allen Ebenen will, begrüßt das neue EU-Instrument als "bahnbrechend". Zwar habe es Schwächen, unter anderem die zu hohe Mindest-Länderzahl von sieben. Positiv sei aber unter anderem die Möglichkeit zur Online-Sammlung. Erfreut ist die Organisation auch, dass deutsche Initiatoren keine große Finanzkraft mitbringen müssen: Die Bundesregierung hatte zunächst erwogen, ihnen die Kosten für die Zertifizierung der Abstimm-Software aufzubürden.

epd