Aus den in den Medien wiedergegebenen Inhalten der Nachricht auf Diekmanns Anrufbeantworter ergebe sich kein Anfangsverdacht einer versuchten Nötigung oder eines anderen strafbaren Verhaltens, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag in der Hauptstadt mit. Die Strafanzeige gegen Wulff war am 2. Januar direkt nach Bekanntwerden von Teilen der Nachricht gestellt worden.
Wulffs Anruf bei Diekmann hat keine juristischen Folgen
Wulff hatte am 12. Dezember eine Nachricht auf der Mailbox von Diekmann hinterlassen, in der er sich empört über die Recherchen von "Bild" zu seinem Hauskredit zeigte. In dem Anruf hatte er nach Darstellung von "Bild" unter anderem mit strafrechtlichen Konsequenzen für den zuständigen Redakteur und mit dem "Bruch" mit "Bild" gedroht. Nach Darstellung von "Bild" hatte Wulff damit versucht, die Berichterstattung über den Hauskredit zu verhindern. Wulff selbst sagte in einem Interview, er habe nur um einen Aufschub gebeten. Einige Journalisten bezeichneten den Anruf als "Angriff auf die Pressefreiheit".
Die Staatsanwaltschaft Berlin erklärte, dass der Verdacht einer "Androhung eines empfindlichen Übels" einer Konkretisierung bedürfe, die gegen Wulff nicht vorliege. Die Ankündigung eines "Bruches" und eines "Krieges" seien dagegen "allenfalls als eine straflos allgemeine Warnung anzusehen".
Diekmann sprach mit zwei externen Journalisten
Unklar bleibt unterdessen, auf welchem Wege Details zum Inhalt des Anrufs an die Öffentlichkeit gelangt sind. Die "Süddeutsche Zeitung" und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" hatten Anfang Januar über die Mailbox-Nachricht berichtet und Auszüge daraus zitiert. Die Pressestelle des Axel-Springer-Verlags teilte auf Anfrage der Berliner "tageszeitung" mit, in der Redaktion sei im Dezember über den Anruf Wulffs diskutiert worden.
[listbox:title=Mehr im Netz[Dokumentation der Fragen der taz und der Antworten des Springer-Konzerns]]
Die "Bild"-Redaktion habe sich die Entscheidung, wie man mit dem Telefonanruf umgehen soll, nicht leicht gemacht und daher auch die Meinungen anderer Journalisten eingeholt, heißt es in der Antwort der Pressestelle auf die Anfragen der "taz". Diekmann habe persönlich mit zwei Journalisten anderer Zeitungen über den Anruf gesprochen und ihnen auch eine Abschrift der Mailboxnachricht zukommen lassen. Der eine Journalist habe empfohlen, die Nachricht zu veröffentlichen, der andere habe davon abgeraten. "Sie erkennen, dass der richtige Umgang mit dieser Situation alles andere als eindeutig war", schreibt der Springer-Verlag.
Die "taz" mutmaßt in ihrer Berichterstattung über den Vorgang, Diekmann habe den Inhalt der Nachricht gezielt lanciert, "damit andere berichteten und sich die 'Bild' nicht die Finger schmutzig machen musste". Chefredakteurin Ines Pohl sagte: "Nicht die Aufklärung, sondern die quotenträchtige Hinrichtung scheint doch in diesem Fall sehr offensichtlich eine große Rolle zu spielen."
Neue Vorwürfe gegen Wulff: "VIP-Vertrag" von Autohändler
Wie die "Berliner Zeitung" (Mittwoch) berichtet, soll die Frau des Bundespräsidenten für einen Audi Q 3 von einem Berliner Autohaus "einen VIP-Vertrag mit sehr günstigen Leasing-Konditionen" bekommen haben. Dagegen teilte Wulffs Anwalt Gernot Lehr mit, von einem "Prominentenrabatt" könne keine Rede sein.
Der Bundespräsident habe den Autohändler "ausdrücklich" aufgefordert, "den ganz normalen Tarif" zu nehmen und klar gemacht, dass keine «Sonderbehandlung» erwünscht sei, sagte Lehr der Nachrichtenagentur dpa. Für die Anmietung zahle Frau Wulff monatlich 850 Euro.
Zum Geburtstag des gemeinsamen Sohnes der Wulffs habe der Geschäftsführer des Autohauses bereits im Mai 2011 ein "Bobby-Car" an die Privatadresse in Burgwedel geschickt, berichtet die Zeitung weiter. Dafür habe sich Wulff in einem Schreiben mit dem offiziellen Briefkopf des Bundespräsidenten bedankt und den Geschäftsführer zum Sommerfest des Bundespräsidialamtes 2012 eingeladen.