Evangelische Kirche bleibt bei kirchlichem Arbeitsrecht
Die Altenhilfe Lilienthal wird die Diakonie verlassen. Der Grund: die hohen Gehälter. Trotz einzelner Abweichler: In kirchlichen und diakonischen Einrichtungen wird auch in Zukunft die kirchlichen Rechtsordnung gelten.

Trotz des Ausscheidens von Unternehmen aus der Diakonie will die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) weiter am kirchlichen Arbeitsrecht festhalten. In kirchlichen und diakonischen Einrichtungen müsse auch die kirchliche Rechtsordnung zur Geltung kommen, sagte der Präsident des EKD-Kirchenamtes, Hans-Ulrich Anke, am Freitag in Hannover dem epd. Am Donnerstag hatte die umstrittene Diakonische Altenhilfe Lilienthal bei Bremen angekündigt, die Diakonie zu verlassen. Zur Begründung sagte Geschäftsführer Hans Mencke, er könne die hohen Gehälter der Diakonie nicht mehr zahlen.

Im Dezember hatte die Diakonie der hannoverschen Landeskirche bereits den Verein Wichernstift in Ganderkesee bei Bremen wegen rufschädigenden Verhaltens gegenüber seinen Mitarbeitern ausgeschlossen. Zudem schloss das Evangelische Krankenhaus Oldenburg abweichend vom kirchlichen Sonderweg erstmals in der Geschichte der niedersächsischen Diakonie einen Haustarif mit den Gewerkschaften ab. Allerdings gilt dort nach der Lesart der Diakonie weiter das kirchliche Arbeitsrecht.

Anke bedauert das Ausscheiden der Einrichtungen

Anke sagte, die EKD bedauere es, wenn Einrichtungen aus der Diakonie ausscheiden. Dennoch seien die Entscheidungen richtig. Das Diakonische Werk der hannoverschen Landeskirche habe versucht, mit den betroffenen Einrichtungen die Probleme zu lösen und zu einer tarifgerechten Bezahlung zu kommen. "Aber wenn solche Bemühungen nicht zum Erfolg führen, muss konsequent gehandelt werden", sagte Anke. Das hätten die Synode und der Rat der EKD im November ausdrücklich bekräftigt.

Die Tarife in der Diakonie liegen Anke zufolge vor allem in der Altenpflege deutlich über denen der anderen Anbieter. Damit sei es schwer, auf dem Markt zu bestehen: "Aber sie müssen eingehalten werden, denn zur Diakonie und damit zur Kirche können auf Dauer nur Einrichtungen gehören, bei denen gewährleistet ist, dass die kirchliche Rechtsordnung und damit das kirchliche Arbeitsrecht zur Geltung kommt." Nach dem kirchlichen Arbeitsrecht sind unter anderem Streiks und Aussperrungen ausgeschlossen.

epd