Der Advent bedeute für viele Menschen vor allem Stress, und das in der bewegten Zeit der Schuldenkrise: "Schrille Nacht, eilige Nacht". Gröhe warb dafür innezuhalten und Zeit für die Familie und Freunde zu haben. "An den Adventssonntagen sollten die Geschäfte geschlossen bleiben", betonte er. "Die Entscheidung liegt bei den Ländern, einige schützen den Advent. Das sollte Schule machen!"
Die Ladenöffnungszeiten sind in Landesgesetzen geregelt, doch im einzelnen entscheiden die Stadtverordnetenversammlungen oder Räte der Kommunen, an welchen Sonntagen die Läden in ihrer Stadt geöffnet sein sollen. Dabei geht es auch um eine Lenkung der Kundenströme und damit um Konkurrenz unter benachbarten Städten. Häufig befinden sich gerade CDU-Politiker in einem Zwiespalt zwischen ihrer christlichen Überzeugung und der wirtschaftsfreundlichen Haltung ihrer Partei.
Die örtlichen Einzelhändler erhoffen sich von den verkaufsoffenen Sonntagen eine stärkere Bindung der Kundschaft an ihre Stadt. Der Handelsverband Deutschland verspricht sich einen Schub für die Wirtschaft. Geöffnete Geschäfte seien Publikumsmagnete, von denen auch Restaurants, Kultureinrichtungen und damit die Kassen der Kommunen profitierten, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Stefan Genth, in der Zeitung. Um die Haupt-Gottesdienstzeiten zu respektieren, öffneten die Läden erst ab 13 Uhr.
Das dritte Gebot und die Erholungszeit am Sonntag
Doch den Kirchen geht es um Erholung am ganzen Sonntag, nicht nur zwischen 10 und 11 Uhr. In vielen Städten haben sich Kirchen, kirchliche Arbeitnehmerorganisationen und Gewerkschaften zu "Allianzen für den freien Sonntag" zusammengeschlossen, um gemeinsam gegen eine weitere Öffnung der Ladenschlussgesetze zu protestieren. Die Gewerkschaften haben dabei vor allem den Schutz des Verkaufspersonals im Blick, die Kirchen berufen sich darüber hinaus auf das dritte Gebot: "Gedenke des Sabbattages, dass du ihn heiligest. Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Werke tun. Aber am siebenten Tage ist der Sabbat des HERRN, deines Gottes. Da sollst du keine Arbeit tun, auch nicht dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, dein Vieh, auch nicht dein Fremdling, der in deiner Stadt lebt." (2. Mose 20,8-11).
Vor zwei Jahren erwirkten die beiden großen Kirchen sogar ein Verfassungsgerichtsurteil zum Sonntagsschutz: Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das Erzbistum Berlin hatten gemeinsam Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie vier verkaufsoffene Adventssonntage in Berlin für zu viel hielten. Die Kirchen bezogen sich dabei auf die Religionsfreiheit und das Recht auf ungestörte Religionsausübung in Artikel 4 des Grundgesetzes sowie auf Artikel 140 beziehungsweise den darin enthaltenen Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Sie bekamen Recht. Die Geschäfte in Berlin sind jetzt nur noch am 2. und am 4. Adventssonntag geöffnet.