Württemberg: Pfarrhäuser bleiben für Homo-Paare zu
In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg werden auch in Zukunft homosexuelle Pfarrer grundsätzlich nicht mit ihrem Partner im Pfarrhaus leben dürfen. Alle Gesprächskreise der Landessynode wollen an Praxis der Einzelfallregelung festhalten.

Die württembergische Landessynode hat am Mittwoch in Stuttgart angekündigt, lediglich in Einzelfällen schwulen oder lesbischen Paaren das Leben im Pfarrhaus zu eröffnen. Hintergrund der Diskussion ist die geplante Einführung eines bundesweiten Pfarrdienstrechts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), das gleichgeschlechtliche Paare im Pfarrhaus zulässt. Landesbischof Frank Otfried July lobte die Haltung des Kirchenparlaments.

Am kritischsten zur gegenwärtigen Regelung äußerte sich der theologisch liberale Gesprächskreis "Offene Kirche". Dessen Synodale Jutta Henrich sprach sich für die kirchliche Segnung homosexueller Paare und die grundsätzliche Öffnung des Pfarrhauses für diese Personengruppe aus. "Schweren Herzens" sei man aber bereit, im Interesse der betroffenen Pfarrerinnen und Pfarrer an der bisherigen Einzelfallregelung festzuhalten, sofern sie rechtssicher als Gesetz oder Verordnung festgeschrieben werde.

"Es geht, wenn es in der Gemeinde geht"

Steffen Kern vom theologisch konservativen Gesprächskreis "Lebendige Gemeinde" wies darauf hin, dass die Bibel Homosexualität durchgängig negativ bewerte. Deshalb sei auch keine Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften möglich. Homosexuelle Paare im Pfarrhaus könnten keine kirchlich legitimierte Praxis sein.

Dekan Winfried Dalferth von der als gemäßigt geltenden Gruppierung "Evangelium und Kirche" fasste die Position zu Homosexuellen im Pfarrhaus in einem Satz zusammen: "Es geht, wenn es in der Gemeinde geht." Man stehe voll und ganz hinter dem Leitbild Familie im Pfarrhaus, das werde auch auf Dauer so bleiben. Deshalb könne nur wie bisher im Einzelfall ausgelotet werden, welcher Handlungsspielraum für homophil veranlagte Mitarbeiter bestehe.

Markus Munzinger von der sich als Reformbewegung verstehenden "Kirche für morgen" sprach sich ebenfalls für die Einzelfallregelung aus. Diese sei "kein theologischer, sondern ein politischer Kompromiss". Da gelebte Homosexualität von Christen unterschiedlich beurteilt werde, setze man sich für eine Regelung ein, die bei möglichst vielen Menschen in der Kirche Akzeptanz finde.

Landesbischof July lobte, dass die gesamte Synode die seit elf Jahren geltende Einzelfallregelung unterstütze. Mit der Übernahme des EKD-Pfarrdienstrechts werde sich nichts an der württembergischen Praxis ändern. Aus seiner Sicht hätten die genehmigten Einzelfälle nicht zu Verwerfungen in den Kirchengemeinden geführt. Andererseits müsse man darauf Rücksicht nehmen, dass es für viele Kirchenmitglieder schwer sei, Homosexualität zu akzeptieren - das dürfe nicht zu Spaltungen führen.

Ausnahmeregelung "unbefriedigend und diskriminierend"

Vor den Beratungen hatte der Lesbisch-Schwule Konvent in der württembergischen Landeskirche die Ausnahmeregelung als "unbefriedigend und diskriminierend" bezeichnet. Die Vereinigung fordert die Synode auf, bei Zustimmung aller Beteiligten das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare im Pfarrhaus zu ermöglichen.

Ein ehemaliger württembergische Pfarrvikar, der die württembergische Landeskirche verlassen hat, weil er mit seinem Partner zusammen im Pfarrhaus leben wollte, übernimmt eine Pfarrstelle in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, wie am Mittwoch bekannt wurde. Als das Vorhaben des 31-Jährigen, nach dem Pfarrvikariat die Landeskirche zu wechseln, bekannt wurde, trat die württembergische Kirchenleitung dem Eindruck entgegentreten, ein homosexueller Pfarrer werde aus dem Amt gedrängt.

epd