Die Arbeitsgruppe soll erstmals am 30. November zusammenkommen. Neben der juristischen Frage soll sie prüfen, ob ein Verbot politisch und soziologisch sinnvoll ist. Bis auf Schleswig-Holstein und Hessen wollten sich alle Bundesländer an dem Treffen beteiligen, sagte Stahlknecht, der die Initiative ins Leben gerufen hatte. Erste Ergebnisse des Gremiums erwarte er im Sommer nächsten Jahres: "Dann wird Schluss sein mit den reflexartigen Forderungen nach einem NPD-Verbot ohne juristische Grundlage."
"Wenn die NPD bei Wahlen Stimmen gewinnt oder es zu rechtsextremen Gewalttaten kommt, wird immer wieder gefordert, die Partei zu verbieten", sagte Stahlknecht. "Das halte ich für verwerflich." Diese Forderung wecke bei den Bürgern nämlich eine Erwartungshaltung, die möglicherweise nicht umsetzbar sei.
Ein Verbot der rechtsextremen NPD gilt unter anderem aufgrund hoher juristischer Hürden als umstritten. 2003 war das erste NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Damals konnte die Rolle von V-Männern in den Parteivorständen nicht eindeutig geklärt werden. Unklar war, inwieweit die Verbindungsleute, die den Sicherheitsbehörden aus der Szene berichten, zur Radikalisierung der NPD beigetragen hatten.
Es hängt nach wie vor an den V-Männern
Nach Ansicht des Gerichts muss der Staat daher vor Antrag eines Verbotsverfahrens die Informanten aus den Vorständen abziehen. "Diese Bedingung halte ich für äußerst fatal", sagte Stahlknecht. Die NPD sei offensichtlich verfassungsfeindlich. Dies kommuniziere die Partei jedoch nicht nach außen. "Das bekommt man nur über V-Leute heraus. Wenn diese Informationen vor Gericht nicht verwertbar sind, dann gelingt es niemals, eine solche Partei zu verbieten."
Aufgabe der Arbeitsgruppe sei es daher auch, die Entscheidungen des Gerichts zu überdenken. "Es hatten damals nicht alle Richter so gesehen. Meiner Auffassung nach ist eine andere Entscheidung durch einen anderen Senat durchaus möglich", sagte der Magdeburger Innenminister. Ziel der Arbeitsgruppe sei nicht, einen neuen Verbotsantrag zu erarbeiten, betonte Stahlknecht. "Das Ergebnis kann auch sein, dass wir keinen neuen Vorstoß versuchen werden."