Für Christen ist eine Organspende ein Akt der Nächstenliebe. Wie aber stehen Muslime und Juden zum Thema? Dem Judentum zufolge hat der Mensch seinen Leib von Gott nur geliehen bekommen. Er darf den eigenen Körper also nicht willentlich verletzen oder freiwillig in Gefahr bringen. Auch müssen Juden die Integrität eines toten Körpers wahren. Doch dieses Prinzip kann nach jüdischer Auffassung relativiert werden, wenn es mit dem göttlichen Gebot kollidiert, wonach menschliches Leben zu erhalten und zu retten ist.
In diesem Sinne entschied Israels Oberrabbinat 1987, dass es nicht gegen die Halacha, das jüdische Religionsgesetz, verstößt, wenn einem freiwilligen Spender direkt nach dessen Tod Organe entnommen werden. Dies sei aber nur dann erlaubt, wenn keine Profite aus dem Körper entstehen und der Leichnam mit Respekt behandelt wird.
Ähnlich wie das Oberrabbinat in Israel äußern sich auch jüdische Geistliche in Deutschland, beispielsweise Ben Rabbi Nathan gegenüber Usern des Internetportals hagalil.com: "Die Organspende wird befürwortet, wenn sie zur Rettung, Erhaltung oder Verlängerung von Leben beiträgt – vorausgesetzt, das Leben des Spenders wird nicht verkürzt oder beeinträchtigt."
Nicht alle Rabbiner akzeptieren das Hirntod-Kriterium
Durch den Umschwung in der religiösen Lehrmeinung Ende der 1980er Jahre ist es Juden nun nicht nur erlaubt, Organspender zu werden, sondern sie werden dazu sogar angehalten. "Die meisten Rabbiner sehen die Organspende als eine religiöse Pflicht", sagt gegenüber der Zeitung Jüdische Allgemeine Robert Berman, Gründer der "Halachic Organ Donor Society", die orthodoxe Juden zur Organspende ermutigt und mit Spendenausweisen versorgt.
Doch Berman schränkt zugleich ein: "Einige akzeptieren den Hirntod jedoch nicht als Tod und sind erst bereit zu spenden, wenn das Herz aufgehört hat zu schlagen." Diese Gläubigen folgen damit weiterhin der seit Jahrtausenden überlieferten Definition, wonach der Tod eingetreten ist, wenn Herzschlag und Atmung dauerhaft zum Stillstand gekommen sind.
Doch die Situation hat sich verändert, seitdem es die kreislauf-stabilisierenden Mittel der modernen Intensivstation gibt. Deshalb gilt in der Medizin seit 1968 der Hirntod, das heißt: der unumkehrbare Ausfall der Gesamtfunktionen von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm, als Zeitpunkt des Sterbens. Weil diese Definition zwar das Oberrabbinat, aber längst nicht alle jüdischen Gruppierungen mittragen, wird den Gläubigen empfohlen, den Rabbiner ihres Vertrauens zu konsultieren, bevor sie sich für eine Organspende entscheiden.
Islam: Organspende religiös verdienstvoll
[listbox:title= Infos rund um die Organspende[Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufkärung über interreligiöse Erfahrungen##Ruhr-Universität Bochum: Forschungsverbund Kulturübergreifende Bioethik##Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Organspende ## Deutsche Stiftung Organspende ## Informationen von und über Eurotransplant ## Der Organspendeausweis zum Download ## Informationen gibt es auch per Telefon Montag bis Freitag von 9 bis 18 unter 0800/90 40 400]]
Ähnlich liegen die Dinge in der islamischen Welt. Auch hier gibt es abweichende Haltungen. Doch in vielen muslimisch geprägten Ländern erlauben Rechtsgutachten von Religionsgelehrten die Transplantation von funktionsfähigen Organen eines Verstorbenen. Bedingung dafür ist jedoch auch hier die Zustimmung des Spenders oder seiner Angehörigen. Eine freiwillige Organspende gilt im Mainstream-Islam der Gegenwart als Zeichen von Mitgefühl und Nächstenliebe. So überließ ein früherer Großmufti von Ägypten seinen Leichnam der Transplantationsmedizin.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), einer von mehreren Islamverbänden hierzulande, will sich dafür einsetzen, dass die hiesigen Muslime dem Beispiel des Großmuftis folgen und sich einen Organspendeausweis zulegen. Es sei religiös verdienstvoll, die Not von Menschen lindern zu wollen, die auf ein Spenderorgan warten, heißt es in einer Stellungnahme des zuständigen ZMD-Beirates vom Mai 2011: "Die Entnahme eines Organs aus dem Körper eines Menschen und seine Verpflanzung in den Körper eines anderen Menschen ist eine erlaubte lobenswerte Handlung und wohltätige Hilfeleistung."
Als Organspender und -empfänger akzeptabel seien sowohl Muslime und Anhänger anderer Offenbarungsreligionen wie auch "Glaubensverweigerer", "da jedem Menschen von Gott Ehre erwiesen und Würde verliehen wurde".
Der Moscheenverband begrüßt die deutsche Gesetzgebung
In seiner Resolution, die unter anderem von der Ärztin Dr. Houaida Taraji ausgearbeitet wurde, begrüßt der Verband sowohl das deutsche Transplantationsgesetz von 1997 als auch dessen geplante Novellierung in diesem Jahr.
Zugleich unterstreicht der Zentralrat der Muslime die Bedingungen, die aus islamischer Sicht bei einer Organspende erfüllt sein müssen: Die Transplantation müsse die einzig mögliche medizinische Behandlungsmaßnahme für den Empfänger sein. Bei Lebendspenden dürfe die Organentnahme beim Spender nicht zu einer Schädigung führen, die den normalen Lebensablauf stört. Hier gelte der Grundsatz: "Ein Schaden darf nicht durch einen anderen Schaden gleichen oder größeren Ausmaßes behoben werden.”
In der umstrittenen Frage der Todesdefinition verweist der ZMD auf die Position der Internationalen Versammlung für islamisches Rechtswesen. Diese zeigte bei ihrem Treffen 1986 in Amman Verständnis für die alte und die neue Sichtweise, indem sie festhielt: "Der menschliche Tod gilt beim vollständigem irreversiblen ärztlich festgestellten Herz- und Atemstillstand oder beim irreversiblem ärztlich festgestelltem Ausfall der Hirnfunktion, auch wenn die Herz- und Atemfunktion noch mechanisch aufrechterhalten werden kann."
Martin Rothe ist freier Journalist, hat unter anderem Religionsgeschichte studiert und die Evangelische Journalistenschule in Berlin absolviert. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Themen Kirche, Weltreligionen und Ökumene.