Die Diakonie steht derzeit als Arbeitgeber in der öffentlichen Kritik. Das kirchliche Arbeitsrecht verbietet Streiks und sei daher nicht zeitgemäß. Die Unternehmen der evangelischen Wohlfahrt beschäftigten zu viele Leiharbeiter, einige betrieben Tarifflucht, beklagt vor allem die Gewerkschaft ver.di.
Diakonie-Präsident Stockmeier indes äußerte sich überzeugt, dass die überwiegende Mehrheit der Diakonie-Beschäftigten mit dem kirchlichen Arbeitsrecht zufrieden sei und Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di nicht wünsche. "Wir erleben, dass den Protestaufrufen von ver.di im September nur wenige Mitarbeiter gefolgt sind. Das zeigt: Sie sehen sich bei ihren Interessenvertretern gut aufgehoben", sagte der Verbandschef. In der Diakonie gelinge der Ausgleich zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern, sagte Stockmeier.
Die Kirche hat vor Gericht Revision eingelegt
Das kirchliche Arbeitsrecht ist unter Druck, seit das Landesarbeitsgericht Hamm im Januar dieses Jahres das uneingeschränkte Streikverbot der Kirche gekippt hat. Die Kirche hat nach der Niederlage vor Gericht Revision beim Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt eingelegt. Stockmeier kündigte an: Sollte die Kirche auch beim BAG unterliegen, werde sie den Fall zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe tragen: "Denn es geht ja schließlich um eine sehr grundsätzliche Frage."
Der Bundesverband geht laut Stockmeier derzeit dem Vorwurf nach, diakonische Träger gliederten in großem Umfang Betriebsteile aus und beschäftigten extensiv Leiharbeiter, um die Personalkosten zu senken. Dazu habe der Verband eine bundesweite Befragung gestartet. Stockmeier hofft, "noch in diesem Jahr belastbare empirische Daten liefern zu können".