Mitarbeitervertretung klagt gegen Diakonie
Die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (AGMAV) der württembergischen Diakonie klagt gegen den Bundesverband der evangelischen Wohlfahrt.

Grund ist ein Beschluss des diakonischen Parlaments vom Sommer 2010, nach dem in der bundesweiten Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) keine Arbeitnehmervertreter mehr mitwirken können, die erklärtermaßen das kirchliche Arbeitsrecht ablehnen. Dies sei eine "Maulkorbregelung", teilten die Mitarbeitervertreter am Mittwoch in Stuttgart mit.

In der ARK verhandeln Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter über die Gehälter in der Diakonie. Streiks und Aussperrung sind untersagt.

Weltliches Gericht soll Beschlüsse kirchlichen Gremiums prüfen

Die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen reichte nach eigenen Angaben am Mittwoch eine Klage gegen das Diakonische Werk beim Stuttgarter Amtsgericht ein. Ziel sei es, festzustellen, dass die veränderte Ordnung der ARK unzulässig ist. Mit diesem Schritt werde rechtliches Neuland betreten, denn zum ersten Mal werde ein weltliches Gericht angerufen, um die Zulässigkeit von Beschlüssen eines kirchlichen Gremiums zu überprüfen.

Von den Tarifbeschlüssen der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sind etwa 120.000 Beschäftigte der Diakonie direkt betroffen. Für einen großen Teil von ihnen würden die Interessen in dieser Kommission nicht vertreten, erklärten die Mitarbeitervertreter in Stuttgart. Denn bundesweit hat sich etwa die Hälfte der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeiter für den Abschluss von Tarifverträgen nach weltlichem Vorbild ausgesprochen und das Kirchenrecht explizit abgelehnt.

Es sei zu befürchten, dass die Synode der EKD, die Anfang November in Magdeburg tagt, ein Gesetz erlässt, mit dem nachträglich der "Rechtsbruch" der Diakonie legalisiert wird. Das geplante Kirchengesetz solle auch verhindern, dass die insgesamt 670.000 Beschäftigten der evangelischen Kirche und der mit ihr verbundenen diakonischen Einrichtungen für den Abschluss von Tarifverträgen streiken könnten. Dagegen seien am 4. November in Magdeburg Demonstrationen von kirchlichen Mitarbeitern geplant.

epd