Acht Tageszeitungsverlage hatten der ARD und insbesondere dem für die "Tagesschau"-App verantwortlichen Sender NDR vorgeworfen, mit der App trete die ARD in einen unlauteren Wettbewerb mit den kostenpflichtig angebotenen Apps der Verlage. Die Applikation für Smartphones enthalte zu viele "nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote" und ihre Verbreitung verstoße damit gegen den Rundfunkstaatsvertrag.
"Ein bisschen schwammig"
Der Vorsitzende Richter führte bei dem ersten Termin in Köln aus, dass es heftige Diskussionen darüber gebe, was "presseähnlich" sei. Hier sei der Rundfunkstaatsvertrag "ein bisschen schwammig". Es sei fraglich, ob es den streitenden Parteien nütze, wenn das Gericht zu der Ansicht komme, möglicherweise schieße der eine oder andere Text der "Tagesschau"-App über das Ziel hinaus. Das Gericht könne nicht über einzelne Bestandteile der App entscheiden, sagte Kehl, "dann müssten wir hier einen Jour fixe einrichten". Es könne aber auch nicht Aufgabe eines Zivilgerichts sein, generelle Regeln aufzustellen, wie groß der Anteil der sendungsbezogenen Angebote der App sein müsse.
Kehl sagte, er sehe sich in dem Dilemma, dass das Gericht keinen wirklichen Frieden stiften könne. Er empfehle den Parteien daher, Gespräche aufzunehmen. Eine Lösung könnte seiner Ansicht nach sein, dass sich die ARD verpflichte, den Sendungsbezug der einzelnen Angebote deutlicher herauszuarbeiten oder die nichtsendungsbezogenen Inhalte "ein bisschen abzuspecken". Sollten die Verlage an der Klage festhalten und einen begründeten Antrag einreichen, werde es erst im nächsten Jahr einen neuen Termin geben.
NDR: App ist nur ein benutzerfreundliches Angebot
NDR-Justiziar Hahn sagte, die ARD sei gesprächsbereit, es würden bereits seit Jahrzehnten Gespräche mit den Verlagen geführt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk könne aber nicht formal auf etwas verzichten, was der Gesetzgeber ihm zugestanden habe. Dem epd sagte er, der Richter habe deutlich gemacht, dass die App an sich nicht infrage stehe. Die ARD argumentiert, die App sei zu großen Teilen identisch mit dem genehmigten Internet-Angebot "tagesschau.de". Die Applikation sei nur eine Software, mit deren Hilfe sich "tagesschau.de" auf Smartphones benutzerfreundlicher darstellen lasse.
Der Vertreter der klagenden Verlage, Michael Rath-Glawatz, stellte vor Gericht klar, dass die Verleger eine Klärung herbeiführen wollten, "was der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf und was nicht". Es gehe um einen neuen Zukunftsmarkt im Internet, den der Apps, die die Verlage gegen Entgelt verkaufen
wollten. Die Sprecherin des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Anja Pasquay, sagte, die Verlage richteten sich auf ein langes Verfahren ein. Sie wünschten eine grundsätzliche Entscheidung in der Sache, seien aber zu Gesprächen mit der ARD bereit.
Zu den Verlagen, die gegen die "Tagesschau"-App klagen, gehören Axel Springer, die Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, die Süddeutsche Zeitung GmbH, die WAZ-Mediengruppe, die Mediengruppe DuMont Schauberg ("Kölner Stadt-Anzeiger"), die Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH, der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag ("Flensburger Tageblatt") und die Dortmunder Lensing Medien GmbH
("Ruhr Nachrichten").