Wer Mindestlöhne missachtet, wird selten bestraft
Für mehr als drei Millionen Menschen in Deutschland gelten verbindliche Lohnuntergrenzen. Wenn in einigen Monaten der neue Mindestlohn für Leiharbeiter in Kraft tritt, werden es noch mal 900.000 mehr sein. Zwar versucht der Zoll mit Kontrollen die Einhaltung der Branchen-Mindestlöhne zu überwachen. Aber es gibt Schlupflöcher, und nicht immer wird unerlaubtes Lohndumping bestraft.
10.10.2011
Von Ulrich Jonas

2,50 Euro die Stunde: So wenig wurde Frauen aus Rumänien und Bulgarien von einer Reinigungsfirma aus Nordbayern bezahlt, die Zimmer in Münchner Luxushotels säuberten. Eine Razzia des Zolls brachte den Missstand ans Licht der Öffentlichkeit. Mindestens 8,15 Euro die Stunde hätte den Frauen zugestanden. Um den Mindestlohn für Reinigungskräfte zu unterlaufen, hatte ihr Arbeitgeber sie gedrängt, sich als selbstständige Gewerbetreibende anzumelden. Auf diese Weise hat er, sagt die Staatsanwaltschaft, mindestens 75.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen.

Während die Frauen schnell mit Bußgeldern belegt wurden, steht die Verhandlung gegen die drei Hauptverantwortlichen der Reinigungsfirma gut dreieinhalb Jahre nach der Razzia immer noch aus. "Verschiedene Referatswechsel" und eine "komplizierte Rechtsmaterie" seien für das schleppende Verfahren verantwortlich, teilte das Amtsgericht Aschaffenburg dem epd mit. Außerdem müsse "voraussichtlich eine Vielzahl von Zeugen aus dem Ausland, insbesondere aus Rumänien und Bulgarien gehört werden".

Keine Bußgelder für ausländische Unternehmen

Andernorts kämpfen die Finanzbehörden mit offensichtlichen Regelungsdefiziten. So bejubelte das Hauptzollamt Münster im September 2008 einen "Erfolg im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Baubranche". Ein "bundesweit tätiges osteuropäisches Unternehmen" habe über Jahre hinweg seinen Facharbeitern statt der gesetzlich vorgeschriebenen 12,30 Euro nur 7 Euro die Stunde bezahlt. Über 1,2 Millionen Euro an Steuern und Sozialabgaben seien auf diese Weise dem Staat und den Sozialversicherungen vorenthalten worden. Das Hauptzollamt habe die Geldsumme "mit rechtskräftigem Bescheid von dem Unternehmen zurückgefordert".

Doch was geschieht dann? Im Juni 2009 erklärte der Zoll, die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen gegen den Geschäftsführer der Baufirma eingestellt, "da eine strafrechtliche Verantwortlichkeit wohl nicht nachgewiesen werden kann und der Beschuldigte sich im Ausland aufhält". Die 1,2 Millionen Euro seien "bisher nicht gezahlt" worden. Ob den geprellten Facharbeitern der ihnen zustehende Lohn ausbezahlt wurde, sei "eher anzuzweifeln". Bußgelder müssten die Verantwortlichen nicht fürchten, da es sich um ein ausländisches Unternehmen handele und dieses seine Mitarbeiter "lediglich für Bauleistungen im Rahmen eines Werkvertrages nach Deutschland entsandt hatte".

Gut zwei Jahre später erklärt das Hauptzollamt Münster auf erneute Nachfrage, dass von den 1,2 Millionen "bisher knapp 12.050 Euro bezahlt" wurden, "gepfändete Beträge im Rahmen der Vollstreckung". Peanuts also. Doch offenbar haben die Behörden kein Instrument, das restliche hinterzogene Geld einzutreiben: "Es ist nicht damit zu rechnen, dass noch weitere Zahlungseingänge erfolgen."

"Gesetze reichen nicht aus"

Fachleute beklagen seit langem zu wenig Kontrolleure und zu laxe Vorschriften. "Die geltenden Gesetze reichen bei weitem nicht aus, um Mindestlöhne zu gewährleisten, die diesen Namen auch verdienen", sagt der Chef der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft, Klaus H. Leprich. Zudem fehlten dem Zoll mindestens 2.000 Mitarbeiter, um die Einhaltung der Lohnuntergrenzen wirksam kontrollieren zu können.

Oft müssen die Zollbeamten dem Lohndumping hilflos zusehen. Vor allem sogenannte Werkverträge sind ein bei Unternehmen beliebtes Mittel, um Mindestlohnregelungen zu unterlaufen. So übertragen viele Einzelhandelsketten bestimmte Aufgaben ("Werke") wie etwa das Einräumen von Ware in die Regale ihrer Supermärkte an Subunternehmer, die sich bei der Bezahlung weder an Tarife noch an Gesetze gebunden fühlen. Das Ergebnis sind Stundenlöhne unter fünf Euro.

epd