Stiftung begrüßt Bahrs Vorstoß zur Organspende
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation hat die von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgeschlagene gesetzliche Neuregelung zur Organspende begrüßt.

Diese sei ein "Schritt in die richtige Richtung", sagte der Vorstandvorsitzende Günter Kirste am Dienstag im Deutschlandfunk. Nach den Plänen von Bahr sollen die Krankenkassen die Versicherten befragen, ob sie zu einer Organspende nach ihrem Tod bereit wären.

Die angestrebte Neuerung könnte dazu führen, dass sich mehr Menschen mit dieser Frage beschäftigen, sagte der Medizinprofessor Kirste. Notwendig sei aber auch eine Verbesserung der Organisation. So würden viele Krankhäuser ihre Pflicht vernachlässigen, potenzielle Spender zu melden.

Bahr hatte eine Änderung des Transplantationgesetzes für nächstes Jahr in Aussicht gestellt. Die Krankenkassen sollen die Versicherten nach seinen Plänen bei der Ausstellung der neuen elektronischen Gesundheitskarte über die Organtransplantation informieren und zu einer Erklärung auffordern. Diese können dann mit "Ja", "Nein" oder "Ich weiß es im Moment nicht" antworten.

"Unmittelbar helfen, Leben zu retten"

Auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach begrüßte den Vorstoß des Bundesgesundheitsministers. Das Gesetzesvorhaben werde "unmittelbar helfen, Leben zu retten". Derzeit stürben jährlich 3.000 Patienten aufgrund des Mangels an Spenderorganen. Er gehe davon aus, dass es noch in diesem Jahr ein Gesetz geben könne, sagte er der "Passauer Neuen Presse" (Dienstagsausgabe).

Auch die Bundestagsfraktionen von Union und SPD bereiten eine gesetzliche Neureglung vor. Die fraktionsübergreifenden Beratungen sind Lauterbach zufolge bereits weit vorangeschritten. Ähnlich äußerte sich sein Unionskollege Jens Spahn (CDU) im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstagsausgabe). Er sei optimistisch, dass aus dem Bundestag in der nächsten Wochen ein Gesetzentwurf präsentiert werden könne, der in Parlament und Regierung "sehr große Unterstützung" finden dürfte.

Derzeit warten in Deutschland rund 12.000 Patienten auf ein lebensrettendes Organ, doch pro Jahr können nur 3.000 Menschen Herz, Lunge, Leber oder Niere transplantiert bekommen. Im Transplantationsgesetz ist seit 1997 die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung verankert. Nach dem Hirntod eines Patienten dürfen dessen Organe nur entnommen werden, wenn der Verstorbene vor seinem Tod seine Zustimmung gegeben hat oder seine Angehörigen einwilligen.

epd