Bahr will mehr Organspender per Erklärungslösung
Angesichts des enormen Mangels an gespendeten Organen will Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die gesetzlich Krankenversicherten nach ihrer Spendebereitschaft befragen lassen.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will angesichts des akuten Mangels an Organspenden die Krankenversicherungen dazu verpflichten, ihre Mitglieder bei der bevorstehenden Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte über die Organspende zu informieren und zu einer Erklärung über die Spendenbereitschaft aufzufordern. Das sieht ein Vorschlag des Ministers für eine Änderung des Transplantationsgesetzes vor, der der "Frankfurter Rundschau" (Montagsausgabe) vorliegt.

Vermerk der Erklärungslösung im Organspendeausweis

Die Antwort der Versicherten soll danach in einem Organspendeausweis dokumentiert werden, den die Kassen zur Verfügung stellen sollen. Die Versicherten können dabei einer Organspende zustimmen, sie ablehnen oder erklären, dass sie sich zunächst nicht entscheiden möchten. Die Kassen werden zudem verpflichtet, qualifizierte Ansprechpartner für Fragen der Versicherten zur Verfügung zu stellen.

"Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll der bestehende Abstand zwischen der hohen Organspendebereitschaft in der Bevölkerung (75 Prozent) und dem tatsächlich dokumentierten Willen zur Organspende (25 Prozent) verringert werden, ohne die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen durch eine Erklärungspflicht einzuschränken", heißt es im Entwurf einer sogenannten Formulierungshilfe für die Gesetzesänderung.

Auch der Bundesrat hatte sich am Freitag für eine sogenannte Erklärungslösung bei Organspenden ausgesprochen. In der Stellungnahme der Länderkammer heißt es, die Bürger sollten über Organspenden informiert werden und sich in einer persönlichen Erklärung festlegen, ob sie ein Organ spenden wollen oder nicht. Bahr hatte angekündigt, im Oktober einen Gesetzentwurf im Oktober in den Bundestag einzubringen. Dort wird fraktionsübergreifend über das Thema beraten.

Foto: epd-bild

Im deutschen Transplantationsgesetz ist seit 1997 die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung verankert. Nach dem Hirntod eines Patienten dürfen dessen Organe nur entnommen werden, wenn der Verstorbene vor seinem Tod seine Zustimmung gegeben hat oder seine Angehörigen in eine Transplantation einwilligen.

Bislang war überlegt worden, bei einer Neuregelung der Organspende das Gespräch mit den Bürgern bei der Ausgabe des Führerscheins oder des Personalausweises zu suchen. Auch nach Ansicht der Ärzteschaft ist der "Frankfurter Rundschau" zufolge aber eine Lösung im Zusammenhang mit der neuen Gesundheitskarte besser. Die Karte, die auch von den Privatversicherern eingeführt werden soll, könnte in einer weiteren Ausbaustufe selbst als Organspendeausweis fungieren.

epd