Das höchste deutsche Gericht begründete seine Entscheidung der "Neuen Osnabrücker Zeitung" zufolge mit formalen Gründen. Es hieß, die Beschwerde habe sich gegen die Beschlussempfehlung eines Bundestagsausschusses gerichtet. Eine Verfassungsbeschwerde müsse sich aber gegen bestehende Gesetze oder einzelne gesetzliche Vorschriften wenden.
"Ich bin natürlich traurig", kommentierte Jürgen Beverförden, Sprecher ehemaliger Heimkinder in Niedersachsen, die Nachricht. Zugleich betonte er: "Die Absage aus Karlsruhe ist unsere Fahrkarte nach Straßburg." Denn nachdem sich das höchste deutsche Gericht mit dem Anliegen befasst habe, sei der Weg frei für eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
"Unbezahlte Arbeit soll als Zwangsarbeit gelten"
Ziel der Beschwerdeführer, die in den 50er und 60er Jahren als Zöglinge in Kinderheimen und Jugendfürsorgeanstalten Demütigungen und Gewalt erlitten haben, bleibt es, dass ihre Leiden als Menschenrechtsverletzungen anerkannt werden. Dazu soll die Bundesrepublik auch verpflichtet werden, die Verjährung solcher Verstöße aufzuheben. Zudem wollen die Betroffenen unbezahlte Arbeit als Zwangsarbeit gewertet sehen.
Der Bundestag hatte Anfang Juli finanzielle Hilfen für ehemalige Heimkinder beschlossen. Das Parlament folgte damit einer Empfehlung des Runden Tisches Heimerziehung, der im Auftrag des Parlaments die Geschichte der Heimerziehung in der frühen Bundesrepublik aufgearbeitet hatte. Mit den Zahlungen aus dem Fonds, der zu je einem Drittel vom Bund, den Ländern und den Kirchen finanziert wird, soll zum Beginn des kommenden Jahres begonnen werden. 100 Millionen Euro sind für direkte Hilfen vorgesehen, 20 Millionen Euro für Rentennachzahlungen.
Von den 40er Jahren bis in die 70er Jahre hinein wuchsen in Westdeutschland 700.000 bis 800.000 Kinder und Jugendliche in Heimen auf. Mehr als die Hälfte der Einrichtungen befand sich in kirchlicher Trägerschaft.