Gericht verhandelt Klage gegen Atombomben in Büchel
Vor dem Verwaltungsgericht Köln ist am Donnerstag die Klage einer Friedensaktivistin gegen die Bundesregierung zum Abzug der auf dem Fliegerhorst Büchel in der Eifel vermuten Atombomben verhandelt worden.

Die Aktivistin Elke Koller hatte die Bundesregierung auf den Abzug von 20 US-amerikanischen Bomben verklagt, die nach Ansicht der Friedensbewegung die letzten Atombomben auf deutschem Boden sind. Das Urteil in dem Verfahren (AZ: 26 K 3869/10) werde den Beteiligten in einigen Wochen schriftlich zugestellt, erklärte das Gericht.

"Ich bin zufrieden, dass die Klage nicht sofort abgewiesen wurde", sagte die Apothekerin im Ruhestand, die wenige Kilometer entfernt vom Fliegerhorst Büchel wohnt. Aus ihrer Sicht sei der Ausgang des Verfahrens völlig offen. Auch das Gericht gehe von der Tatsache aus, dass sich in Büchel Atombomben befinden, sagte Koller. Sollte sie als Klägerin, die von der deutschen Sektion der internationalen Juristenvereinigung IALANA unterstützt wird, in der ersten Instanz nicht Recht bekommen, will sie nach eigenen Angaben das Oberverwaltungsgericht in Münster in nächster Instanz anrufen.

Koller und die Arbeitsgemeinschaft der Friedensgruppen in Rheinland-Pfalz befürchten, dass die bis zu 20 Atombomben in Büchel im Verteidigungsfall im Rahmen der in der NATO vereinbarten "nuklearen Teilhabe" aller Mitgliedsstaaten von Staffeln des Jagdbombergeschwaders 33 der Bundesluftwaffe abgeworfen werden könnten. Das Geschwader in Büchel trainiere solche Einsätze, erklären die Friedensaktivisten.

Generell stehen die Bomben unter US-amerikanischem Kommando. Es gebe aber keine US-amerikanischen Flugzeuge auf dem Fliegerhorst, argumentiert die Friedensbewegung: Somit könnten nur deutsche Jagdbomber zum Einsatz kommen. Deutschland sei aber völkerrechtlich verpflichtet, keine Atombomben zu verwahren oder weiterzugeben.

dpa