Mit den ab 2012 angekündigten Einsparungen werde die Existenz der freien Schulen bedroht und damit bestehendes Recht verletzt, sagten der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Markus Dröge, und der Chefjurist der Landeskirche, Ulrich Seelemann, am Montag in Potsdam. Bildungsministerin Martina Münch (SPD) wies die Vorwürfe zurück.
Das Existenzminimum freier Schulen müsse laut Bundesverfassungsgericht durch die staatliche Finanzierung gewährleistet werden, erläuterte Seelemann. Mit den geplanten Neuregelungen würden die Zuschüsse jedoch zum Teil auf unter 50 Prozent der Gesamtkosten sinken, sagte Dröge. Das sei für die Schulen nicht tragbar und "entspricht nicht mehr der grundgesetzlichen Verpflichtung." Erforderlich sei eine Übernahme von mindestens 75 Prozent der Gesamtkosten, sagte Seelemann. "Alles unter 60 Prozent ist aus Rechtsgründen nicht haltbar." Derzeit werden den Angaben zufolge rund 65 Prozent finanziert.
Bildungsministerin sieht Schulwahlfreiheit "gut umgesetzt"
Hingegen sagte Ministerin Münch, das grundgesetzlich geschützte Recht auf Schulwahlfreiheit werde in Brandenburg gut umgesetzt. Die Kürzungen für die freien Schulen kämen zudem nicht unerwartet. Kirchen und freien Trägern sei bekannt gewesen, dass "auch sie ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten müssen". Die Träger seien unmittelbar nach der Aufstellung des Landeshaushalts für 2012 Ende Juni informiert worden. Darin sind Einsparungen von 24 Millionen Euro im Bildungsbereich geplant. Die freien Schulen in Brandenburg würden "sehr gut finanziert", dies zeigten der Vergleich mit anderen Bundesländern und die Zahl der Neugründungen, betonte Münch.
Durch die geplanten Neuregelungen müsste beispielsweise die evangelische Grundschule in Frankfurt an der Oder kirchlichen Berechnungen zufolge ab dem Schuljahr 2014/2015 jährlich rund 460.000 Euro Eigenmittel für den Schulbetrieb aufbringen statt wie bisher 284.000 Euro. Bereits bestehende freie Schulen durch niedrigere Zuschüsse zu gefährden, könnte auch als rechtswidrige Enteignung bewertet werden, sagte Kirchenjurist Seelemann. Klagen würden derzeit zwar nicht vorbereitet. Die Kirche habe jedoch unter Beweis gestellt, "dass wir uns nicht scheuen, unserer Rechte durchzusetzen".
Evangelische Kirche akzeptiert "moderate Sparmaßnahmen"
Die evangelische Kirche setze weiter auf Verhandlungen mit dem Land, sagte Bischof Dröge. "Notwendigen moderaten Sparmaßnahmen" wolle sich die Kirche nicht verschließen, ergänzte er. In Brandenburg gibt es derzeit 166 freie Schulen mit rund 24.000 Kindern und Jugendlichen, von denen 4.500 allgemeinbildende evangelische Schulen besuchen.
Das Potsdamer Bildungsministerium will die Finanzierung der freien Schulen bis zum Schuljahr 2014/2015 auf das neue Berechnungsmodell umstellen. Damit drohen an Grundschulen Zuschusskürzungen von rund 20 Prozent, an Oberschulen von rund 19 Prozent. Für Gymnasien sollen die Zuschüsse zum Teil um sechs Prozent erhöht werden.