Zeitung: Loveparade laut Staatsanwaltschaft rechtswidrig
Die Genehmigung der Loveparade in Duisburg, bei der am 24. Juli vergangenen Jahres 21 Menschen getötet und Hunderte verletzt wurden, war laut einem Zeitungsbericht rechtswidrig.

Aus einem über 400 Seiten starken Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft Duisburg gehe hervor, dass die Techno-Großveranstaltung auf einem ehemaligen Bahngelände aus Sicherheitsgründen nicht hätte genehmigt werden dürfen, berichtet die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Montagsausgabe).

Die Zeitung, der nach eigenen Angaben das Dokument der Staatsanwaltschaft vorliegt, verweist auf Erkenntnisse der Ermittler, wonach sich die bisherige Darstellung der Stadtverwaltung von einem fehlerfreien Handeln nicht aufrechterhalten lasse. Dem Bericht zufolge halte die Staatsanwaltschaft insgesamt 16 Beschuldigte für mitverantwortlich an der tödlichen Massenpanik, heißt es in der Zeitung. Einer der Beschuldigten stamme aus den Reihen der Polizei, vier seien Beschäftigte des Veranstalters Rainer Schaller, die übrigen elf Beschuldigten seien Beamte und Beschäftigte der Duisburger Stadtverwaltung.

Während die Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verantwortung von Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) sehe, belaste das Ermittlungsergebnis vor allem den damaligen Stadtentwicklungsdezernenten und die Mitarbeiter seines Bauordnungsamtes, die die Veranstaltung genehmigt hatten, heißt es. "Die Erteilung der Genehmigung erfolgte rechtswidrig", zitiert die Zeitung aus dem staatsanwaltlichen Bericht.

Städtische Auflagen wurden nicht kontrolliert

In einem Kapitel mit der Überschrift "Untätigkeit" verweist die Staatsanwaltschaft der Zeitung zufolge unter anderem darauf, dass keiner der involvierten Mitarbeiter des Bauordnungsamtes am Tag der Veranstaltung vor Ort war und demnach keinerlei Kontrollen erteilter Auflagen stattfinden konnten. Zudem habe den Mitarbeitern des Bauordnungsamtes bereits im Vorfeld aufgrund der Vielzahl von Informationsveranstaltungen bewusst sein müssen, "dass es zu erheblichen Gefahren für die körperliche Integrität der Besucher, insbesondere auch zu lebensbedrohlichen Situationen, ohne weiteres würde kommen können", zitiert die Zeitung aus dem Bericht.

In ihrem Bericht listet die Staatsanwaltschaft zahlreiche Mängel des Veranstaltungs- und Sicherheitskonzepts vom Veranstalter Lopavent auf. Dazu zählen den Angaben nach unter anderem eine nicht vorgesehene Besucherzählung, unzureichende Berechnungen beziehungsweise Schätzungen zu Wegen und Ausweichflächen für sich gegebenenfalls drängende Besuchermassen, ungeeignete Geländemerkmale wie Tunnelzugänge sowie eine fehlende Lautsprecheranlage zur Besucherinformation.

epd