NRW erwägt höhere Bußgelder bei Schleichwerbung
Nordrhein-westfälische Zeitungen könnte künftig Schleichwerbung teuer zu stehen kommen. Die Medienministerin von NRW erwägt die bisherigen Bußgelder anzuheben. Vor einigen Monaten hat die Berliner "tageszeitung" durch investigative Recherchen bewiesen, dass immer häufiger Schleichwerbung in Artikeln zu finden ist.

Nordrhein-Westfalens Landesregierung erwägt, das Bußgeld für Schleichwerbung in Zeitungen anzuheben. Wie die "tageszeitung" (taz, Ausgabe 9.7.2011) berichtet, könne laut Medienministerin Angelica Schwall-Düren (SPD) "darüber nachgedacht werden, den Rahmen für Geldbußen bei Verstößen spürbar zu erhöhen, damit die Wirkung nicht verpufft".

Bußgeldhöhe ist Ländersache

Mittels investigativer Recherche hatte die taz Anfang April aufgedeckt, dass mehrere deutsche Zeitungen Schleichwerbung betrieben, darunter die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" (WAZ), die "Frankfurter Rundschau" (FR) und das "Neue Deutschland". Die Zeitungen boten an, PR-Inhalte gegen Bezahlung ohne korrekte
Kennzeichnung im redaktionellen Teil zu platzieren.

Die Pressegesetze der Bundesländer schreiben vor, dass bezahlte Veröffentlichungen als "Anzeige" gekennzeichnet werden müssen, wenn sie nicht schon durch ihr Layout als solche zu erkennen sind. Die Länder legen auch die Höhe des Bußgeldes bei Verstößen fest. Das nordrhein-westfälische Pressegesetz sieht eine Geldbuße "bis zu zehntausend Deutsche Mark" vor.

Auch die Werbewirtschaft reagiert

Im Falle der WAZ verzichtete das zuständige Ordnungsamt Essen auf eine Bußgeldforderung, weil die Zeitung sich verpflichtete, zukünftig das Pressegesetz sorgfältig einzuhalten. Für das "Neue Deutschland" blieb der Verstoß folgenlos, weil die Verjährungsfrist von drei Monaten abgelaufen war. Der Verlag der FR erklärte, seine Publikationen "noch stärker auf eine saubere, klare, transparente Kennzeichnung überprüfen".

Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft kündigte unterdessen als Reaktion auf die taz-Veröffentlichung eine Kampagne zur Erinnerung an die eigenen Richtlinien an, in denen die Vorgaben aus den Pressegesetzen konkretisiert und ergänzt werden sollen.

epd