Niederlande haftbar für drei Srebrenica-Morde
Der niederländische Staat ist nach dem Urteil eines niederländischen Gerichts für den Tod von drei muslimischen Männern in Srebrenica 1995 haftbar. Der Gerichtshof in Den Haag gab damit am Dienstag erstmals einer Klage von Angehörigen von Opfern des Völkermordes statt.

Die Männer waren im Sommer 1995 in die damalige bosnische Enklave geflohen, die unter dem Schutz niederländischer UN-Blauhelmsoldaten stand. Nachdem die Enklave von serbischen Truppen unter dem Kommando von General Ratko Mladic überrannt worden war, wurden mehr als 7.000 bosnische Männer und Jungen getötet worden, darunter die drei Männer. Sie waren Angestellte der niederländischen "Dutchbat"-Einheit beziehungsweise deren Angehörige.

Der damalige Dolmetscher von Dutchbat, Hasan Nuhanovic, sowie die Angehörigen des Elektrikers der Einheit, Rizo Mustafic, hatten die Zivilklage gegen den niederländischen Staat angestrengt. Ihre Klage war in erster Instanz abgewiesen worden, da nicht der niederländische Staat, sondern die Vereinten Nationen die Verantwortung für Dutchbat trug. Dem widersprachen die Den Haager Richter. Nach dem neuen Urteil muss der niederländische Staat den Angehörigen Schadenersatz bezahlen.

Die Den Haager Richter vertraten die Auffassung, dass die niederländischen Kommandeure wissen mussten, dass die Männer durch die Einheiten von General Mladic ermordet werden konnten. Die Dutchbat-Einheit sei Zeuge gewesen, dass Muslime, die in die Hände der bosnischen Serben gefallen waren, misshandelt und getötet wurden.

Die Anwältin der Kläger, Liesbeth Zegveld, sprach von einem "mutigen Urteil". Andere Klagen auch gegen die Vereinten Nationen waren abgewiesen worden. Der Staat kann gegen das Urteil noch Berufung beim höchsten niederländischen Gericht einlegen. Die Höhe des Schadenersatzes ist noch offen.

epd