"taz" geht gegen Datenspeicherung vor
Gegen die Polizeimaßnahme bei den Anti-Nazi-Protesten im Februar in Dresden hat die Zeitung Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Dresden eingelegt. Die "taz"-Mitarbeiter sehen sich durch die Aktion in ihrem Grundrecht auf Pressefreiheit eingeschränkt.

Die Berliner "tageszeitung" (taz) geht juristisch gegendie Speicherung von Telefondaten bei den Anti-Nazi-Protesten im Februar in Dresden vor. Gegen die Polizeimaßnahme sei Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Dresden eingelegt worden, teilte die Zeitung am Donnerstag mit. Zur Begründung hieß es, auch die Daten von sechs "taz"-Journalisten seien gespeichert worden. Die Mitarbeiter sähen sich dadurch in ihrem Grundrecht auf Pressefreiheit eingeschränkt und wollten "feststellen lassen, dass die Anordnung der Telekommunikationsüberwachung rechtswidrig war".

Die Polizei erfasste damals nach eigenen Angaben die Verbindungsdaten von Mobiltelefonen in der Dresdner Südvorstadt. In dem Gebiet wohnen rund 12.000 Menschen, hinzu kamen Tausende Demonstranten, zahlreiche Journalisten, Anwälte und Politiker. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat die Polizei dadurch etwa 138.000 Datensätze erhalten. Inhalte von Gesprächen und SMS seien nicht aufgezeichnet worden. Die Funkzellenabfrage gilt als eine von der Polizei häufig eingesetzte Ermittlungsmethode.

Verstoß gegen die Pressefreiheit

Die an der sogenannten Funkzellenauswertung zur Erfassung von Mobilfunkverbindungen Beteiligten hätten wissen müssen, dass zahlreiche Journalisten vor Ort beruflich tätig waren, erklärte "taz"-Anwalt Johannes Eisenberg. Zudem hätte die Polizei wissen müssen, dass die Maßnahme gegen das Grundrecht der Pressefreiheit verstößt. "Wenn dies nicht beabsichtigt war, so wurde es zumindest in Kauf genommen. Insoweit besteht der Verdacht der Rechtsbeugung."

Mit der Dokumentation der Kommunikationsdaten zahlreicher Journalisten sei die Grundlage der Pressefreiheit staatlich außer Kraft gesetzt worden, erklärte "taz"-Chefredakteurin Ines Pohl. Gegenüber Gesprächspartnern und Informanten sei keine Vertraulichkeit mehr möglich. Für die Arbeit in politisch sensiblen Bereichen wie Großdemonstrationen müssten besondere Schutzabwägungen für die Betroffenen staatlicher Maßnahmen gelten, so Pohl weiter.

epd