RWE fährt Reaktor Biblis B nicht wieder an
Das Aus für acht Atomkraftwerke ist besiegelt. Auch RWE will nach Auslaufen des Atom-Moratoriums seinen Kernreaktor Biblis B in Hessen nicht wieder anfahren.

Das teilte RWE am Donnerstagabend in Essen mit. Rechtlich wäre ein Anfahren der durch das Moratorium für drei Monate stillgelegten Meiler für einige Wochen möglich. Denn das Atomgesetz, das das dauerhafte Aus verfügt, wird nicht vor Mitte Juli vorliegen.

Das Kernkraftwerk Biblis B werde nach Abschluss der Revision in der kommenden Woche nicht angefahren, betonte RWE. "Damit wird auch dem Wunsch der Politik Rechnung getragen, die während des Moratoriums abgeschalteten Anlagen nicht mehr zur regulären Stromerzeugung einzusetzen." Für das auch abgeschaltete Kraftwerk Biblis A hatte RWE ohnehin ein Wiederanfahren nicht erwogen.

EnBW zögert

Auch die anderen Kraftwerksbetreiber wollen den rechtlichen Schwebezustand bis zur Stilllegungsverfügung durch das neue Atomgesetz nicht zum Wiederanfahren ihrer Meiler nutzen. Allerdings hat EnBW dies für seine Meiler noch nicht offiziell mitgeteilt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wird aber auch der baden-württembergische Energiekonzern kein betroffenes AKW mehr anfahren.

Betroffen von dem Aus sind folgende acht Meiler: Neckarwestheim I, Philippsburg I (EnBW/Baden-Württemberg), Biblis A und B (RWE/Hessen), Isar I (Eon/Bayern), Unterweser (Eon/Niedersachsen) und für die seit längerem vom Netz getrennten Vattenfall-AKW Brunsbüttel und Krümmel in Schleswig-Holstein.

Mit einem AKW lässt sich abzüglich der Steuer auf Brennelemente pro Tag mehr als eine halbe Million Euro verdienen. Deshalb war in Berlin gerade ein Wiederanfahren des RWE-Meilers Biblis B befürchtet worden, in den RWE jüngst noch einmal viel Geld investiert hatte. Wenn die Konzerne bis zum Inkrafttreten des neuen Atomgesetzes noch einige Millionen mit Atomstrom hätten verdienen wollen, hätten Bund und Länder keine Handhabe dagegen gehabt.

Entschädigungsforderungen noch offen

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte das Moratorium nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima am 15. März verkündet, um die Zeit bis zum Vorliegen eines neuen Atomgesetzes zu überbrücken. Die Regierung berief sich auf den Gefahrenabwehrparagraphen des Atomgesetzes und legte zunächst vorübergehend die sieben ältesten AKW und Krümmel still. Die Konzerne betonten, durch Fukushima habe sich an der Sicherheit deutscher Anlagen nichts geändert. Eine Klage von RWE dagegen ist noch beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel anhängig.

Das Moratorium endete formal nach drei Monaten am Mittwoch. Da aber die Weisung der Atomaufsichtsbehörden zum Herunterfahren teilweise erst am 18. März erging, läuft es für einige Meiler erst Ende der Woche aus. Unabhängig vom jetzigen Einlenken könnten alle vier AKW-Betreiber Milliardenentschädigungen fordern. Ihrer Meinung nach bedeuten das Aus für acht AKW und die schrittweise Abschaltung der neun anderen Meiler bis 2022 eine riesige Kapitalvernichtung; die festen Abschaltdaten könnten Eingriffe in Eigentumsrechte darstellen.

dpa