Staatsanwalt legt Revision gegen Kachelmann-Urteil ein
Der Bundesgerichtshof wird sich demnächst voraussichtlich mit dem Fall Kachelmann befassen müssen. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen den Freispruch für den ARD-Wettermoderator eingelegt. Kachelmann war angeklagt, seine Ex-Lebensgefährtin vergewaltigt zu haben. Das Landgericht Mannheim sprach ihn am 31. Mai aus Mangel an Beweisen frei.

Die Einlegung der Revision diene zunächst dazu, nach Zustellung des Urteils eine ausführliche Prüfung der schriftlichen Begründung zu ermöglichen,  sagte der zuständige Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge am Montag. Dann werde entschieden, ob die Revision aufrechterhalten werde. Formelle Verfahrensfehler gebe es aus bisheriger Sicht zwar nicht. Es gehe vielmehr um Fragen der stichhaltigen Beweiswürdigung durch das Gericht und darum, ob die Indizienkette nochmals überprüft werden müsse, so Oltrogge.

Das Landgericht Mannheim hatte den 52-jährigen Moderator aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Es betonte in der mündlichen Urteilsbegründung allerdings, dass es nicht von der Unschuld Kachelmanns überzeugt sei. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und drei Monate Haft gefordert. Der Prozess hatte sich über 44 Verhandlungstage und knapp neun Monaten hingezogen.

Neues im Herbst

Das Gericht hat nun dreieinhalb Monate Zeit, die schriftliche Urteilsbegründung zu verfassen und der Staatsanwaltschaft zu überstellen. Oltrogge rechnet damit, dass sie spätestens Ende September vorliegen wird. Danach ist die Staatsanwaltschaft erneut am Zug und hat einen Monat Zeit, "die Revision zu begründen und zu prüfen, ob wir die Revision auch durchführen", so Oltrogge. "Im Oktober wissen wir, wohin die Reise geht."

Wie es im Justizkrimi um Kachelmann weitergeht, dürfte damit frühestens im Herbst feststehen: Im Falle einer Revision hätte dann der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden. Sollte der BGH Rechts- oder Verfahrensfehler feststellen, wird das Verfahren an das Landgericht Mannheim zurückgegeben. Eine neue Beweisaufnahme wird es in Karlsruhe nicht geben.

epd/dpa