Wie die nordelbische Kirche in Kiel am Freitag mitteilte, betonen die Geistlichen darin ihre Sorge um die Menschenwürde. Sie äußern zudem die Befürchtung, dass PID eine zunehmende Ausgrenzung behinderter Menschen zur Folge haben könne.
"Als Vertreter der Kirchen halten wir daran fest, dass der Mensch von Beginn seiner Zeugung an über eine ureigene Identität verfügt, die sich bis zu seinem Tod ständig fortentwickelt", heißt es in dem Schreiben. Identität und deren Reife gehörten zusammen. Die Ausbildung menschlicher Identität an irgendeinem Punkt ihrer Entwicklung gewaltsam zu beenden, wie es die PID vorsehe, widerspreche den christlichen Wertvorstellungen.
PID erhöht gesellschaftlichen Druck
Unterzeichnet haben den Brief die evangelischen Bischöfe Hans-Jürgen Abromeit (Pommersche Evangelische Kirche), Andreas von Maltzahn (Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs) und Gerhard Ulrich (Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche). Katholische Unterzeichner sind Erzbischof Werner Thissen (Hamburg) und Weihbischof Matthias Heinrich (Berlin).
Die Bischöfe wie auch Behindertenverbände befürchten, dass mit der Zulassung der PID der gesellschaftliche Druck auf werdende Eltern zunimmt, ein durch Erkrankung oder Behinderung in seiner Entwicklung begrenztes Kind abzulehnen. Die damit verbundene "konfrontative Botschaft an kranke und behinderte Menschen" halten die Kirchen für inakzeptabel. "Zugleich sehen wir das Dilemma und die schwere Belastung für die Eltern, die sich ein Kind wünschen, und auch für alle Menschen, die jeweils medizinisch oder therapeutisch helfend und beratend tätig sind. Ihnen allen gilt unser Mitgefühl", so die Bischöfe.
Keine Selektion in keiner Lebensphase
Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) und das Kolpingwerk bekräftigten ihre Ablehnung der PID. Die kfd-Vorsitzende Maria Theresia Opladen bat die Bundestagsabgeordneten um Unterstützung. "Der Schutz und die Würde des menschlichen Lebens gelten von Anfang an", betonte Opladen in Düsseldorf. In keiner Phase des Lebens dürfe es "Selektion geben, die lebenswertes von nicht lebenswertem Leben" unterscheide. Ähnlich äußerte sich der Bundespräses des Kolpingwerks, Ottmar Dillenburg. Es müsse verhindert werden, dass Gentests an Embryonen zum "Selektionsinstrument" werden.
Bei der Präimplantationsdiagnostik werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib gentechnisch untersucht. Sie war bisher in Deutschland verboten. Eine Neuregelung steht an, weil der Bundesgerichtshof im Juli 2010 das Verbot faktisch aufhob und die PID in bestimmten Fällen für zulässig erklärte. Im Juni wird das Parlament voraussichtlich über die Gesetzesänderung abstimmen. Es gibt drei Gesetzentwürfe. Sie reichen von der konsequenten Ablehnung bis zu einer begrenzten Zulassung.