Verfassungsrichter wehren sich gegen mutwillige Klagen
Das Bundesverfassungsgericht will schneller werden: Künftig sollen alle Fälle in 18 Monaten bearbeitet werden. Damit Kapazitäten frei werden, sollen querulatorische Kläger zur Kasse gebeten werden.
24.05.2011
Von Jochen Neumeyer

Für manche ist Karlsruhe die letzte Hoffnung: Für Häftlinge, die in verdreckte Zellen gesperrt werden; für Väter, die kein Sorgerecht bekommen; für Flüchtlinge, denen die Abschiebung droht. Mehr als 6000 Verfassungsbeschwerden pro Jahr erreichen das höchste deutsche Gericht - darunter sind aber auch sehr merkwürdige Fälle.

Mitunter kurioser Beschwerde-Mix

Da sind Beschwerdeführer, die auf eng bedrucktem Papier in deutscher und englischer Sprache durcheinander fordern, alle Sozialgerichte, Familiengerichte und Jobcenter "als verbrecherische und verfassungsfeindliche Vereinigungen" zu verbieten. Andere klagen in ein und demselben Schriftsatz gegen den Bundeswehreinsatz in Afghanistan, bestimmte Vorschriften des Rindfleischetikettierungsgesetzes (RiFlEtikettG) und die Winterreifenpflicht.

Rund 1200 derartige Beschwerden erreichen jedes Jahr das Gericht - Fälle, die offensichtlich aussichtslos sind und zum Teil nicht den Mindestanforderungen an eine verfassungsrechtlich relevante Begründung genügen. Hiergegen will sich das Gericht wehren: mit einer Gebühr für "mutwillige" Verfassungsbeschwerden. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde mit dem Bundesjustizministerium auf Arbeitsebene abgestimmt, heißt es in Gerichtskreisen. Die sogenannte Mutwillensgebühr soll maximal 5000 Euro betragen. Die Höhe soll sich nach der Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers im Einzelfall richten. Sie soll "spürbar, aber leistbar" sein, heißt es im Gericht.

Verfahren bislang kostenlos

Grundsätzlich kosten Im Gegensatz etwa zu Verfahren vor den Zivilgerichten ist die Verfassungsbeschwerde grundsätzlich kostenlos. Das machen sich manche Kläger zunutze: So werden Streitigkeiten um Nebenkostenabrechnungen bei der Wohnungsmiete vor das höchste deutsche Gericht getragen, wenn zwei Zivilinstanzen nicht das gewünschte Ergebnis gebracht haben. Andere garnieren ihre Klage mit dem Hinweis, dass sie bereits mehr als 100 Verfassungsbeschwerden eingereicht hätten - deren Ablehnung ein Beweis dafür sei, dass das Bundesverfassungsgericht dabei mithelfe, ihre "bürgerliche Existenz" auszulöschen.

Für jede dieser Beschwerden schreibt ein Mitarbeiter eine Art Kurzgutachten; anschließend wird der Fall von drei Richtern geprüft - erst dann kann er durch Beschluss verworfen werden. Manchen der 16 Verfassungsrichter packt angesichts dieser schwer zu bewältigenden Flut die schiere Verzweiflung - würden sie doch ihre Zeit gern für die Lösung relevanter Fälle verwenden. Zwar gibt es schon jetzt die Möglichkeit einer Missbrauchsgebühr - aber erst nach Prüfung des Falles, durch Beschluss dreier Richter.

Das Ziel: Entscheidung nach spätestens 18 Monaten

Nach den Plänen, die dem Vernehmen nach von allen Verfassungsrichtern unterstützt werden, soll sich das ändern: Künftig soll in offensichtlich aussichtslosen oder querulatorischen Fällen ein Rechtspfleger über die Verhängung der Gebühr entscheiden - bevor sich überhaupt ein Richter die Sache anschaut. Wenn der Beschwerdeführer die Gebühr zahlt, werden die Beschwerden weiterhin normal bearbeitet. Will er nicht zahlen, so soll er die Möglichkeit haben, eine richterliche Entscheidung über die Gebühr zu beantragen. In diesem Fall müsste aber nur ein Richter die Akte lesen.

Die "Mutwillensgebühr" soll dem Gericht helfen, ein anderes, ehrgeiziges Ziel zu erreichen: Künftig sollen alle Verfahren innerhalb von spätestens 18 Monaten abgeschlossen werden - wenn nicht, soll eine Beschwerde möglich sein. Nachdem Deutschland mehrmals von Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen zu langer Verfahren kritisiert wurde, will das Verfassungsgericht hier mit gutem Beispiel vorangehen.

dpa