Start der Volkszählung - vermutlich zum letzten Mal
An diesem Montag beginnt offiziell die erste gesamtdeutsche Volkszählung. In Deutschland werden rund ein Drittel der mehr als 80 Millionen Einwohner befragt. Auskunft geben müssen Immobilienbesitzer, Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften und zehn Prozent der Einwohner, die zufällig ausgewählt werden. Bestimmte Daten aller Bürger werden aus den Melderegistern der Kommunen und dem Register der Bundesagentur für Arbeit zusammengetragen.

Die letzte Zählung in der damaligen Bundesrepublik gab es unter großen Protesten im Jahr 1987. In der DDR wurde das letzte Mal 1981 gezählt. Der Zensus 2011 geht auf eine Verordnung der Europäischen Union zurück.

Alle Angaben müssen sich auf diesen Montag beziehen, er ist der Stichtag für die Befragung. Es kann aber sein, dass Fragebögen schon früher verschickt wurden oder erst später eintreffen. Wer bei der Volkszählung um Auskunft gebeten wird, darf sie nicht verweigern, sonst droht ein Zwangsgeld. Wie viele Personen leben in Ihrer Wohnung? In welcher Branche arbeiten Sie? Welchen Schulabschluss haben Sie? Das sind Fragen auf dem zehnseitigen Bogen für die Haushaltsbefragung.

Wichtigste Zahl: Wie viele Menschen leben in Deutschland?

Ermittelt werden soll vor allem die genaue Zahl der Einwohner. Danach richten sich der Zuschnitt von Wahlkreisen, der staatliche Finanzausgleich und wie viele Sitze ein Land im Bundesrat bekommt. Erste Ergebnisse sollen im Herbst 2012 vorliegen.

Kritiker der Volkszählung hatten datenschutzrechtliche Bedenken angeführt. Das Statistische Bundesamt weist das aber zurück - die erhobenen Daten würden sicher verwahrt.

Der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" kritisiert unter anderem, dass auch Fragen gestellt werden, die über den von der EU geforderten Umfang hinausgehen - zum Beispiel zum Migrationshintergrund und zur Religion, wenngleich diese Frage freiwillig beantwortet werden kann. Zudem fürchtet der Arbeitskreis, dass mit den zusammengetragenen Daten konkrete Rückschlüsse auf den einzelnen Bürger möglich sind.

Bundesamt: Zensus-Daten werden nicht weitergegeben

Datenschutzrechtlichen Bedenken ist das Statistische Bundesamt entgegengetreten. Kein Befragter müsse Nachteile durch den Zensus befürchten, wenn er zum Beispiel nicht korrekt an seinem Wohnort gemeldet sei, sagte Präsident Roderich Egeler am Montag in Berlin. Die Daten würden nicht weitergegeben - auch nicht an Finanzämter, Sozialämter, Einwohnermeldeämter oder Sicherheitsbehörden.

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In den 1980er Jahren wurde die Volkszählung von Protesten und Boykottaufrufen begleitet. Egeler glaubt, dass die Situation heute anders ist. "Wir rechnen nicht damit, dass dem Zensus ein Widerstand entgegengesetzt wird, der das Ergebnis infrage stellt", sagte er. Verweigere sich jemand, werde er zunächst gebeten, die Informationen zu liefern. Es gebe Erinnerungen, Mahnungen und Bußgelder. Jeder, der um Auskunft gebeten werde, sei laut Gesetz dazu verpflichtet.

In Deutschland wird rund ein Drittel der mehr als 80 Millionen Einwohner befragt. Bestimmte Daten aller Bürger werden aus den Melderegistern der Kommunen und dem Register der Bundesagentur für Arbeit zusammengetragen. Alle Angaben müssen sich auf den heutigen Montag beziehen - er ist der Stichtag für die Befragung.

Trierer Statistiker entwickelte Methode

Nur etwa jeder zehnte Einwohner Deutschlands muss bei der Volkszählung wirklich Auskunft über sich geben. Wen es trifft - dafür ist der Professor für Wirtschafts- und Sozialstatistik an der Universität Trier, Ralf Münnich, mitverantwortlich. Er hat die statistische Methodik für die Befragung bei der neuen Volkszählung erarbeitet: Im Auftrag des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden entwickelte der 47-Jährige die mathematische Formel, mit deren Hilfe bestimmt wird, welche Haushalte in Deutschland in Stichproben befragt werden. Beim Zensus 2011 werden Daten aus Melderegistern zusammengetragen und mit Ergebnissen der Befragungen ergänzt.

"Die Melderegister sind wichtige Datenquellen. Wir gehen aber davon aus, dass darin Fehler sind", sagte der Professor. Zum einen gebe es die sogenannten Karteileichen: Personen, die unter einer Adresse gemeldet sind, dort aber gar nicht wohnen. Und zum anderen gebe es Menschen, die an einem Ort wohnen, ohne dort gemeldet zu sein. "Mit unserer statistischen Methode können diese Fehler abgeschätzt werden", sagte Münnich.

Von den gut 80 Millionen Menschen, die in Deutschland leben, müssen knapp acht Millionen in rund 2400 festgelegten Erhebungsgebieten direkt Auskunft geben. Münnich sagt: "Die klassische Volkszählung von Haus zu Haus wird es wohl nicht mehr geben."

EU-Verordnung verlangt die Erhebung

Der Zensus 2011 geht zurück auf eine Verordnung der Europäischen Union. Doch auch ohne sie wäre die Zählung dringend nötig gewesen, wie der Vorsitzende der unabhängigen Zensus-Kommission und Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Gert Wagner, sagt. "Das Hauptziel besteht darin, die genaue Zahl der Bevölkerung festzustellen." Danach richtet sich nicht nur der Finanzausgleich, sondern auch, wie viele Sitze ein Bundesland im Bundesrat bekommt. "Wir schätzen, dass in Deutschland mehr als eine Million Menschen weniger leben als wir im Moment glauben", sagt Wagner. Denn beim Umzug braucht man sich beim Amt nicht abzumelden.

1983 verwarf das Bundesverfassungsgericht die Fragebögen zur damals geplanten Volkszählung, dann boykottierten viele Bürger 1987 die Erhebung mit den überarbeiteten Fragen. Auch gegen den Zensus 2011 zogen Bürgerrechtler und Datenschützer vor das Karlsruher Gericht. Dort mussten sie aber eine schwere Niederlage einstecken. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde des "Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung" nicht zur Entscheidung an. Begründung: Die Beschwerdeschrift erfülle nicht die Mindestanforderungen. Das Gericht bemängelte, dass sich die Beschwerde gegen das gesamte Zensus-Gesetz und nicht gegen konkrete Einzelbestimmungen richte.

Fragen nach Migrationshintergrund

Der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" kritisiert unter anderem, dass auch Fragen gestellt werden, die über den von der EU geforderten Umfang hinausgehen - zum Beispiel zum Migrationshintergrund und zur Religion, wenngleich diese Frage freiwillig beantwortet werden kann. Zudem fürchtet der Arbeitskreis, dass mit den zusammengetragenen Daten konkrete Rückschlüsse auf den einzelnen Bürger möglich sind.

Die Grünen haben dem Zensusgesetz im Bundestag nicht zugestimmt. Wieland kritisiert die Frage nach der Religionszugehörigkeit und hält auch die Frage zum Geburtsort für nicht notwendig und diskriminierend, da damit festgestellt werden soll, wie viele Menschen ausländische Wurzeln haben.

dpa