Rösler erklärte, einerseits verstehe er die Haltung, dass der Mensch nicht in das Gottesgeschenk eines werdenden Kindes eingreifen solle: "Das ist die reine Lehre." Andererseits gebe es die Lebenswirklichkeit, so Rösler, und damit die Möglichkeit einer Spätabtreibung. Viele fragten sich daher, warum man also durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryos vor ihrer Einpflanzung in die Gebärmutter nicht "in klar definierten Fällen nicht auf Genfehler untersuchen könne".
Der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sagte indes der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstagsausgabe): "Wir begeben uns auf die schiefe Ebene, wenn wir anfangen, jeden nur erdenklichen Wunsch in der Medizin mit technischen Mitteln zu erfüllen." Es sei nicht gut, "mit allen Tricks" zu versuchen, auch Paaren mit schweren Erbkrankheiten in der Familie unbedingt ihren Kinderwunsch zu erfüllen.
Vielleicht hat der liebe Gott es nicht gewollt?
Es sei eine Kernfrage, ob wir in unserer Gesellschaft noch den Mut hätten, jemandem "klar zu sagen, dass der liebe Gott vielleicht nicht gewollt hat, dass er weitere Kinder bekommt", sagte Montgomery. Keine eigenen Kinder zu haben, müssten gesundheitlich vorbelastete Eltern mit Kinderwunsch manchmal akzeptieren. Bei der PID werden Embryonen vor einer künstlichen Befruchtung auf schwerste Erbkrankheiten untersucht und selektiert.
Viele Ärzte seien aus grundsätzlichen ethischen oder religiösen Überlegungen Gegner der PID, sagte Montgomery. Die Ärzteschaft sei verpflichtet, sich in die Diskussion einzubringen, wenn der Bundestag per Gesetz die PID mit Ausnahmen zulasse. Die Bundesärztekammer wolle verhindern, "dass die PID zum massenhaft eingesetzten Instrument der Qualitätssicherung wird". Ziel sei es, zu erreichen, dass es bei wenigen Fällen bleibe, "die der Bundestag hoffentlich so präzise wie möglich beschreibt", sagte Montgomery.
Die Präimplantationsdiagnostik war bisher in Deutschland verboten. Der Bundesgerichtshof hat im Juli vergangenen Jahres das Verbot jedoch faktisch aufgehoben und die PID in bestimmten Fällen für zulässig erklärt. Im Bundestag werden dazu derzeit drei fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe diskutiert; sie reichen vom Verbot der PID, über eine Zulassung in sehr engen Grenzen bis zur Zulassung in weiteren Grenzen.