Die CDU-Bundestagsabgeordneten Carsten Linnemann und Peter Tauber haben nach Informationen der "Bild"-Zeitung (Samstag) den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für die ersatzweise Heranziehung von Hartz-IV-Beziehern zu prüfen.
Das zuständige Bundesfamilienministerium äußerte sich überrascht. "Wir betonen, dass es im Bundesfreiwilligendienst um die Gewinnung von echten Freiwilligen geht und nicht um einen Zwangsdienst", erklärte ein Sprecher. Gerade im sensiblen Dienst am Menschen seien Frauen und Männer nötig, "die das aus echter Überzeugung, mit Liebe und Engagement tun. Das geht nicht mit Zwang."
Linnemann sagte der "Bild"-Zeitung: "Es darf keine Denkverbote geben. Hartz-IV-Beziehern sollte zugemutet werden können, auch in Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern zu arbeiten, um mögliche personelle Engpässe zu überbrücken."
Hartz-IV-Arbeiter sollen Zivildienstleistende ersetzen
Der Vorsitzende der Senioren-Union, Otto Wulff, begrüßte den Vorstoß laut Zeitung. "Selbstverständlich muss Hartz-IV-Empfängern zugemutet werden können, auch im sozialen Bereich zu arbeiten - zumal dann, wenn sich Befürchtungen bestätigen sollten, dass es zum Sommer nicht genügend Bewerber für den neuen Bundesfreiwilligendienst gibt. Soweit eine ergänzende gesetzliche Regelung in Bezug auf den Bundesfreiwilligendienst notwendig ist, bin ich - bevor wir einen Pflegenotstand haben - sehr dafür."
Hintergrund ist, dass nach dem Aussetzen der Wehrpflicht von Juli an auch der Zivildienst wegfällt. Es würden mindestens 35.000 Helfer gebraucht - bisher soll es bundesweit aber erst wenige tausend Bewerber geben, hieß es.