Ab Donnerstag fünf Euro mehr für Hartz-IV-Bezieher
4,7 Millionen erwachsene Hartz-IV-Bezieher erhalten am Donnerstag den erhöhten Regelsatz von 364 Euro sowie die Nachzahlung von 15 Euro für die Monate Januar bis März.

Wie die Bundesagentur für Arbeit am Dienstag in Nürnberg mitteilte, wird damit die im Februar von Bundestag und Bundesrat beschlossene Hartz-IV-Erhöhung um monatlich fünf Euro pünktlich umgesetzt. Außerdem können bedürftige Familien ab sofort für ihre Kinder Leistungen aus dem neuen Bildungspaket beantragen. Zuständig für die Bewilligung von Leistungen sind die Kommunen.

Rückwirkend für die Zeit ab Januar 2011 werden Kosten für Nachhilfe, Musikschule, Sport, Schulmittagessen oder Klassenausflüge anteilig übernommen, teilte das Bundessozialministerium am Dienstag in Berlin mit. Der Deutsche Städtetag bat um Verständnis, falls nicht von Anfang an alles rund laufe. Die Vorbereitungszeit sei für die Kommunen sehr kurz gewesen, sagte Hauptgeschäftsführer Stephan Articus.

Bildungspaket startet

Etwas optimistischer äußerte sich der Deutsche Landkreistag: "Hier und da wird es sicher noch kleinere Anlaufschwierigkeiten geben. Aber im Großen und Ganzen werden die neuen Leistungen zügig erbracht werden können", sagte der Präsident des Landkreistages, Hans Jörg Duppré.

Rund 2,5 Millionen Kindern von Hartz-IV-Empfängern und aus Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, soll über das Bildungspaket eine bessere Teilhabe sowie Bildung ermöglicht werden. Sie erhalten einen Zuschuss zum Mittagessen in der Schule, im Hort oder in der Kita. Die Eltern müssen einen Anteil von einem Euro übernehmen. Kosten für Nachhilfe werden erstattet, wenn sonst das Lernziel nicht erreicht werden kann. Die Schule muss den Bedarf bestätigen.

Für Sportvereine und Musikschulen wird ein monatlicher Beitrag von bis zu zehn Euro übernommen. Für Schulmaterialien erhalten bedürftige Familien zum Schuljahresbeginn 70 Euro und für das zweite Schulhalbjahr 30 Euro. Auch für eintägige Klassenausflüge kann die Kostenübernahme beantragt werden. Bei weiten Schulwegen können auch die Kosten für die Fahrkarten erstattet werden.

Leistungen rückwirkend beantragen

Hartz-IV- und Sozialgeld-Empfänger können die Leistungen im Jobcenter beantragen. Wollen sie Geld rückwirkend beantragen, müssen sie das bis zum 30. April tun. Die Kommunen übernehmen die Kosten. Sie stellen Gutscheine aus oder überweisen dem Anbieter, etwa dem Sportverein, direkt das Geld.

Die Kommunen sind auf das Bildungspaket unterschiedlich gut vorbereitet. So konnte die Hamburger Sozialbehörde am Dienstag noch keine Angaben zu Antragsweg oder Antragsstelle machen. Sprecherin Julia Seifert kündigte jetzt zum Inkrafttreten des Gesetzes an: "Wie werden die Einzelheiten zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Hamburg noch in dieser Woche vorstellen."

Für die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover und für das Umland zeichnet als Träger der Sozialhilfe die Region Hannover verantwortlich. Formlose Anträge sind laut Sprecher Nils Meyer bisher schon möglich gewesen und bei den Jobcentern und Gemeinden eingegangen. An die gleichen Adressen sollen künftig auch formale Anträge gehen. Leistungsempfänger sollen per Post über ihre Möglichkeiten informiert werden. "Das ist jetzt eine Frage von Tagen", sagte Meyer dem epd.

Was die großen Kommunen jetzt erst ankündigen, ist in vielen kleineren Kommunen schon geschehen: Sie haben Anträge auf "Leistungen für Bildung und Teilhabe" auf ihren Internetseiten bereitgestellt.

epd