iShareGossip auf dem Index - was bedeutet das?
Die Internetplattform iShareGossip steht offiziell auf dem Index: Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat sie indiziert. Die technische Umsetzung wird laut Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend einige Tage dauern. Mitte nächster Woche soll sie abgeschlossen sein.
24.03.2011
Von Rosa Legatis

Die Indizierung macht es möglich: Die Mobbingseite ist künftig nicht mehr so leicht im Internet zu finden. Dadurch wird der Zugriff für Jugendliche erschwert. So könnten künftig weniger Mädchen und Jungen auf der Seite iShareGossip verunglimpft und beleidigt werden.

Das Bundesfamilieministerium hatte den Antrag auf Indizierung der Internetplattform schon im Februar gestellt, dies allerdings bislang nicht publiziert, um nicht mehr Aufmerksamkeit auf die Plattform zu lenken. Grundlage für das Verfahren der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist der § 18 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes:

"Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, sind von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in eine Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen
1. Gewalthandlungen, insbesondere Mord- und Metzelszenen, selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder
2. Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird."

Filterprogramme bieten Schutz

Mit der Aufnahme in diese Liste ist die Seite indiziert. Sie wird dann in ein spezielles Modul der BPjM aufgenommen und damit auch in mehr als 20 Jugendschutzfilter-Programme. Diese können auf Computern installiert werden und verhindern, dass gesperrte Seiten aufgerufen werden können. Sie bieten Eltern die Möglichkeit, den eigenen PC entsprechend zu schützen.

Außerdem sorgt die Indizierung dafür, dass die Seite über viele Suchmaschinen nicht mehr gefunden wird. Anbieter wie Google, Yahoo und Bing haben sich dazu verpflichtet, indizierte Internetangebote aus ihren Suchindexen zu löschen. Wer allerdings die Adresse der indizierten Seite direkt im Browser eingibt, kann weiter darauf zugreifen.

Für ausländische Provider greifen die deutschen Gesetze nicht

Zusätzlich unterliegen solche Seiten den gleichen Beschränkungen wie pornografische Internetplattformen.
Die Anbieter müssen sicherstellen, dass die Nutzer der Internetplattform volljährig sind. "Dabei reicht es nicht, dass die Volljährigkeit durch Bestätigung eines Buttons abgefragt wird", sagte eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums. Es gibt technische Systeme zur Altersabfrage, die dafür eingesetzt werden können. Die gleiche Beschränkung gilt auch für Werbung für solch eine Seite. Allerdings greifen diese Maßnahmen nur bei deutschen Angebote. Auf ausländische Internetplattformen lassen sich diese Beschränkungen nicht anwenden - und der Betreiber von iShareGossip sitzt in Lettland.

Grundsätzlich gilt: Eltern sollten darauf achten, was sich ihre Kinder im Internet anschauen. Schutzprogramme und Tipps rund um die Computernutzung gibt es zum Beispiel unter www.schau-hin.info, www.klicksafe.de und www.surfen-ohne-risiko.net.

Mobbing ist auch in Jugendgruppen immer wieder ein Thema. Eine Konfirmandengruppe aus der Versöhnungsgemeinde Oberursel hat sich beispielsweise des Themas angenommen - mit einem Radio-Beitrag. Die Gruppe von Pfarrer Klaus Hartmann nimmt am Wettbewert "Du bist Radio" von Radio FFH teil, den Beitrag kann man sich hier im Internet anhören (und natürlich dafür abstimmen).


Rosa Legatis ist freie Mitarbeiterin bei evangelisch.de.