Freiwilligendienst beschlossen: Einsatz für jung und alt
Jetzt ist es Gesetz: Ab 1. Juli sollen bis zu 35.000 Freiwillige die Möglichkeit zu einem gemeinnützigen Einsatz bekommen. Der Bundesfreiwilligendienst ersetzt den Zivildienst, der mit der Aussetzung der Wehrpflicht entfallen ist. Die Opposition kritisierte das Gesetz als unausgereift.

Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes beschlossen. Der neue Dienst steht ab dem 1. Juli 2011 allen Altersgruppen offen. Bis zu 35.000 Männer und Frauen sollen hiermit die Möglichkeit zu einem gemeinnützigen Einsatz bekommen. Der Bundesfreiwilligendienst soll ein Ausgleich für den Zivildienst sein, der zusammen mit der Wehrpflicht zum 1. Juli ausgesetzt wird.

Organisation übernimmt das ehemalige Zivildienstamt

Der Bundesfreiwilligendienst soll in der Regel ein Jahr dauern. Er kann auf ein halbes Jahr verkürzt oder auf anderthalb Jahre, in Ausnahmefällen auf bis zu zwei Jahre, verlängert werden. Die Organisation übernimmt das Bundesamt für Zivildienst, das künftig Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben heißen soll. Die jährlichen Kosten für den Dienst belaufen sich nach Regierungsangaben auf 234 Millionen Euro. Die Bezahlung für die Freiwilligen soll bei rund 330 Euro monatlich liegen. Wenn Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Dienstkleidung ausgezahlt werden, kommt ein Freiwilliger auf rund 500 Euro monatlich.

Eine Konkurrenz zu den Jugendfreiwilligendiensten der Länder mit derzeit rund 35.000 Plätzen im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Freiwilligen Ökologischen Jahr will der Bund vermeiden. Der neue Dienst solle die Möglichkeiten zum Engagement hingegen stärken und nicht zur Verdrängung regulärer Arbeitsplätze führen, hieß es. Der Bund fördert die Stellen bei sozialen Einrichtungen, Wohlfahrtsverbänden oder in den Bereichen Kultur, Sport und Integration mit 350 Millionen Euro pro Jahr.

Zivis werden nicht vollständig ersetzt

Der CDU-Abgeordnete Markus Grübel sagte, der Zivildienst könne durch den neuen Freiwilligendienst nicht vollständig ersetzt werden. Dies sei auch nicht seine Aufgabe. Er werde aber den Abschied vom "liebgewonnenen Zivildienst erleichtern". Noch nie sei in Deutschland so viel Geld für Freiwilligendienste zur Verfügung gestellt worden.

Die Opposition kritisierte das Gesetz als unausgereift. Sönke Rix und Rolf Schwanitz (SPD) erklärten, durch die Einführung eines "staatlich gelenkten Freiwilligendienstes" würden unnötige Doppelstrukturen etabliert. Besser wäre eine stärkere Förderung der bestehenden Jugendfreiwilligendienste, ein Platzausbau und rechtliche Verbesserungen gewesen.

Kai Gehring (Grüne) kritisierte, das Gesetz sei zu schnell und ohne ausreichende Einbeziehung der Zivilgesellschaft umgesetzt worden. Unklar bleibe, wie weit der neue Dienst reguläre Arbeitsplätze verdränge. Harald Koch (Die Linke) sagte, die durch die Aussetzung des Zivildienstes entstandenen Lücken müssten ohne Zweifel geschlossen werden. Dafür brauche es aber neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze.

epd