Videoplattform von RTL und ProSiebenSat.1 gestoppt
Das Bundeskartellamt hat den TV-Konzernen RTL und ProSiebenSat.1 untersagt, ein Gemeinschaftsunternehmen für Aufbau und Betrieb einer Online-Videoplattform zu gründen. Die wesentlichen Gründe für die Untersagungsentscheidung seien bereits im Februar in einer Abmahnung mitgeteilt worden, erklärte die Wettbewerbsbehörde am Freitag in Bonn.

Nach Ansicht des Kartellamts würde die Plattform in ihrer konkret geplanten Form die marktbeherrschende Stellung der beiden Konzerne verstärken. Die TV-Unternehmen kritisierten die Entscheidung und erwägen nun rechtliche Schritte.

Vorbild: die US-Plattform Hulu

Die zwischenzeitlich erfolgte Stellungnahme der Sendergruppen habe die wettbewerblichen Bedenken nicht ausräumen können, teilte das Kartellamt mit. Insbesondere zeigten sich die Unternehmen nicht bereit, an der geplanten Konzeption des Vorhabens grundlegende Änderungen vorzunehmen. Beispielsweise sei keine ausreichende Öffnung der Plattform für andere Anbieter angeboten worden.

RTL und ProSiebenSat.1 hatten im August 2010 verkündet, eine gemeinsame Webseite nach dem Vorbild des US-amerikanischen Videoportals Hulu für den zeitversetzten Abruf von TV-Inhalten aufzubauen. Mit der für TV-Sender offenen Plattform sollten Nutzer die Gelegenheit erhalten, vollständige Serien, Filme, Shows und Nachrichtensendungen in einer zentralen Mediathek abzurufen.

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, erklärte, die Behörde habe sich "auch umfassend mit den möglichen Vorteilen einer neuen Video-On-Demand-Plattform befasst". In der geplanten Form biete das Projekt jedoch keine Gewähr dafür, die zu erwartenden Nachteile für den Wettbewerb aufzuwiegen.

Kritik der Sender

Die Mediengruppe RTL Deutschland erklärte am Freitag, das geplante Joint Venture hätte als "rein technischer Dienstleister" im Gegensatz zur US-Plattform Hulu keinerlei Vermarktungsaktivitäten ausgeübt. Die Vermarktung hätte ausschließlich der jeweilige Sender vorgenommen. Damit wäre kein Werbemarkt von der Plattform betroffen, so RTL. Der Konzern stellte auch die Auffassung des Kartellamts infrage, dass es im deutschen Privatfernseh-Markt keinen Wettbewerb gebe. Dies gelte insbesondere nicht, wenn man das Medium Internet einbeziehe.

Es sei zudem überraschend, dass die Untersagung vor allem darauf gestützt werde, dass sich die geplante Plattform nur an TV-Sender gerichtet hätte, erklärte RTL. Dieses zentrale Produktmerkmal habe in den Gesprächen mit der Behörde "bis zuletzt keinen Anlass zu Diskussion oder zu Kritik" gegeben.

Auch ProSiebenSat.1 kritisierte die Entscheidung. "Wir können das so nicht nachvollziehen", sagte Sprecherin Katrin Schneider dem epd. Beide TV-Unternehmen prüfen nun, ob sie beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einlegen.

dpa