Hartz-IV-Empfängerin darf nicht zum Kirchentag
Mühlen der Bürokratie: Weil ihre berufliche Wiedereingliederung gefährdet sein könnte, darf eine Hamburger Hartz-IV-Empfängerin im Juni nicht als Dauerteilnehmerin zum Deutschen Evangelischen Kirchentag nach Dresden fahren.

Über den Antrag der Frau könne erst zwei Wochen vor Beginn des Kirchentags entschieden werden, teilte das Jobcenter der Hansestadt mit. Dann ist die Anmeldefrist für den Kirchentag aber abgelaufen. Grund ist nach Angaben der Behörde, dass die Reise am Himmelfahrtswochenende die berufliche Eingliederung der Betroffenen behindern könnte.

Kritik übt Hamburgs Bischofsvertreter Jürgen Bollmann: "Wenn eine Arbeitslose am Kirchentag teilnehmen möchte, dann sollte es ihr auch ermöglicht werden." Die 59-jährige Bärbel Schirrmacher hat schon viele Kirchentage besucht. Noch im vorigen Jahr sei ihr die Fahrt zum Ökumenischen Kirchentag nach München problemlos genehmigt worden, sagte Schirrmacher. Anfang des Jahres beantragte sie Bildungsurlaub für den Kirchentag, der vom 1. bis 5. Juni in Dresden stattfindet.

Arbeitslosen steht kein Bildungsurlaub zu

Doch ihr persönlicher Betreuer im Jobcenter lehnte ab. Bildungsurlaub diene der beruflichen Weiterbildung, heißt es in dem Schreiben der Behörde. Da sie keine Arbeitnehmerin sei, bekomme sie auch keinen Bildungsurlaub. Zwar könne sie für die Reise nach Dresden ihren dreiwöchigen Urlaub nutzen, über die Genehmigung werde aber frühestens zwei Wochen vor Reisebeginn entschieden, hieß es. Anmeldeschluss für Dauerteilnehmer ist aber der 20. März. Schirrmacher hat gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt.

epd