Die Ex-Terroristin Verena Becker steht derzeit in Stuttgart vor Gericht, weil sie als Mittäterin an dem Anschlag beteiligt gewesen sein soll. In dem Prozess wurde Beckers Gesinnungsgenosse Stefan Wisniewski in der vergangenen Woche als Zeuge vernommen. Dabei trug er einen Kapuzenpulli, auf dessen Rücken eine Aufschrift in polnischer Sprache gedruckt war: "Scigajcie ten slad", auf deutsch: "Verfolgt die Spur". Darunter stand die Nummer 8179469.
Recherchen des SWR im Bundesarchiv ergaben: Es handelt sich um die NSDAP-Mitgliedsnummer von Buback (Foto: dpa). Der Karte aus der Mitgliederkartei zufolge beantragte der damals 20-Jährige Buback am 11. April 1940 die Aufnahme in die Partei, am 1. Juli wurde dem Antrag stattgegeben. Wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft mitteilte, war der Behörde die Mitgliedschaft Bubacks von Beginn an bekannt. Buback war von 1974 bis zu seinem Tod oberster Strafverfolger der Bundesrepublik.
Akten erst seit 1990 zugänglich
Die Aktion Wisniewskis wollte der Sprecher nicht kommentieren. Bubacks Sohn Michael war am Dienstag zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Da die Mitgliedsakten der NSDAP erst seit dem Jahr 1990 zugänglich sind, gilt es als ausgeschlossen, dass die Terroristen schon zum Zeitpunkt des Mordes an dem Generalbundesanwalt von der Mitgliedschaft wussten.
Auch Wisniewski wollte sich nach Angaben seiner Rechtsanwältin nicht äußern. Gegen den 57-Jährigen wird selbst wegen des Mordanschlags ermittelt. Ehemalige RAF-Genossen hatten angegeben, er sei wahrscheinlich derjenige gewesen, der Buback vom Rücksitz eines Motorrads aus erschoss. Die Ermittlungen gegen Wisniewski blieben bislang jedoch ohne konkretes Ergebnis.