Bei der Präimplantationsdiagnostik werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib gentechnisch untersucht und gegebenenfalls ausgesondert. Eine Neuregelung steht an, weil der Bundesgerichtshof im Juli 2010 das bisherige Verbot gekippt hatte.
Aus Sicht der Befürworter im Ethikrat soll die PID möglich sein, wenn ein "hohes medizinisches Risiko" vorliegt. Das sei etwa der Fall, wenn nachweislich die Vererbung einer schweren Krankheit oder Behinderung drohe. Als weitere Voraussetzung nennen die Befürworter, dass es nach einer vorgeburtlichen Untersuchung in diesem Fall zu einem Schwangerschaftsabbruch käme, wenn die Gesundheit der Frau gefährdet sei.
Die stellvertretende Vorsitzende des Ethikrates, Christiane Woopen, sagte, eine begrenzte Zulassung der PID könne helfen, "Schwangerschaften auf Probe" und anschließende Abbrüche zu verhindern. Rechtlich ist eine Abtreibung bis unmittelbar vor der Geburt möglich, wenn eine Frau sich physisch oder psychisch nicht in der Lage sieht, ein schwer krankes oder behindertes Kind zu bekommen.
Befürworter der PID lehnen Krankheiten-Liste ab
Die Erlaubnis für eine PID soll es nach dieser Position auch bei der Gefahr einer vererbten Chromosomenstörung geben, durch die das Kind außerhalb des Mutterleibs nicht lebensfähig wäre. Eine Selektion nach Geschlecht oder ein generelles PID-Screening werden abgelehnt.
Einen Katalog einzelner Behinderungen oder Krankheiten, bei denen eine PID infrage kommt, lehnen die Vertreter dieser Position ab. Eine begrenzte Zulassung unterstützen neben anderen der Vorsitzende des Ethikrates und frühere Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) sowie der langjährige Präses des Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Jürgen Schmude.
Die Gegner der PID im Ethikrat argumentieren, mit deren Zulassung würde erlaubt, menschliches Leben aufgrund unerwünschter Eigenschaften zu verwerfen. "Auch die PID ist keinerlei Garantie für die Geburt eines gesunden Kindes", betonte das Ethikratsmitglied Wolfgang Huber, früherer EKD-Ratsvorsitzender. Mit der PID würde eine hohe Zahl "überzähliger" Embryonen entstehen, deren "Schicksal ungewiss sei". Eine "auf Dauer verlässliche Begrenzung" auf bestimmte Erkrankungen sei nicht einzuhalten und eine Ausweitung zu befürchten.
Bilanz: keine "moralisch einwandfreie Lösung" möglich
In einem Sondervotum empfiehlt der Medizinethiker Eckhard Nagel unter anderem eine verbindliche Liste, in welchen Fällen eine PID erlaubt sein soll. Die Philosophin Weyma Lübbe enthielt sich. Woopen bilanzierte, eine "moralisch einwandfreie Lösung" sei nicht möglich. Es müsse immer zwischen dem Recht der Eltern auf Fortpflanzung und den Schutzansprüchen des Embryos abgewogen werden.
Der Bundestag will am 17. März erstmals über drei Gesetzentwürfe zur PID beraten, die jeweils von parteiübergreifenden Gruppen getragen werden. Die Schlussabstimmung wird voraussichtlich im Juni oder Juli stattfinden. Eine Gruppe spricht sich für eine Zulassung in engen Grenzen aus, eine weitere für ein Verbot. Eine dritte Gruppe mit bisher erst wenigen Unterstützern will ebenfalls eine begrenzte Zulassung, schränkt den Kreis der Ausnahmen aber weiter ein.