Selbst eine sehr eng gefasste Ausnahme, um lebensfähige Embryonen festzustellen, berge Ausweitungstendenzen in sich. Huber gehört zu den elf Ethikratsmitgliedern, die ein Verbot der Gentests an künstlich erzeugten Embryonen empfehlen.
Eine Zulassung der PID sei ethisch nicht zu vertreten, argumentierte der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Denn mit der besonderen Verantwortung für im Reagenzglas hergestellte Embryonen sei es nicht vereinbar, erst einen Embryo zu erzeugen, um ihn im Falle unerwünschter Eigenschaften zu verwerfen.
Mit der PID verbinde sich ein selektiver Blick, der darauf ziele, unter den künstlich hergestellten Embryonen die einen auszuwählen und die anderen zu verwerfen, sagte Huber. Diese embryopathische Indikation sei allerdings bei der gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftskonfliktes ausdrücklich ausgeschlossen worden. "Eine Zulassung der PID würde gravierende Folgen für den Embryonenschutz nach sich ziehen", warnte der Altbischof.
Während die katholische Kirche die Präimplantationsdiagnostik strikt ablehnt, gibt es dazu in der evangelischen Kirche verschiedene Standpunkte, wie in einer EKD-Stellungnahme deutlich wurde. Danach halten einige EKD-Ratsmitglieder den Einsatz der PID in Fällen, bei denen es um die Lebensfähigkeit der Embryonen während der Schwangerschaft geht, für ethisch vertretbar. Andere lehnen dies aus Sorge vor einer späteren Ausweitung ab.