Zuhälter wegen schweren Menschenhandels angeklagt
"Sex mit allen Frauen, so lange Du willst, so oft Du willst und wie Du willst" - so warb die Bordellkette "Pussy-Club" mit ihren Etablissements in Fellbach (bei Stuttgart), Heidelberg, Berlin und Wuppertal für sogenannten Flatrate-Sex. Ab kommenden Freitag müssen sich die Zuhälter dieser Bordelle vor der 10. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart verantworten. Die Anklage lautet "gemeinschaftlicher schwerer Menschenhandel".
07.03.2011
Von Judith Kubitscheck

Seit 2004 sollen die zehn Angeklagten regelmäßig junge Rumäninnen nach Deutschland gebracht haben, um sie unter ihrer Kontrolle als Prostituierte arbeiten zu lassen. Die beiden Hauptangeklagten und ein weiterer Angeklagter sollen außerdem Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 2,7 Millionen Euro den Behörden vorenthalten haben.

Die 22 Rumäninnen, die Opfer des Menschenhandelsrings wurden, kamen nach Deutschland, um Geld zu verdienen. Dass "Geld verdienen" jedoch bedeutet, bis zu 60 Freier in bis zu 14 Stunden pro Tag zu bedienen - das hat wohl keine der Frauen geahnt. Viele der Frauen waren zu dieser Zeit noch nicht 21 Jahre alt.

"Sicherlich wussten manche von ihnen, dass sie in Deutschland als Prostituierte arbeiten werden. Aber die meisten von ihnen hatten keine Vorstellung, was das bedeuten kann", sagt Rechtsanwältin Michaela Spandau, die eine 29-jährige Rumänin vor Gericht vertritt, dem epd. "Manche von ihnen stellen sich ihre zukünftige Arbeit wie in Filmen vor, in der eine Prostituierte Sekt in der Hand hält und selbst entscheiden kann, wen sie bedient." Ein wohl reizvoller Gedanke für die jungen Frauen, die hauptsächlich aus sehr ärmlichen Verhältnissen stammen und zum Teil keinen Schulabschluss haben. Die Bande habe den Rumäninnen das Ticket nach Deutschland gezahlt und einen hohen Wochenlohn versprochen, sagte Spandau.

Anwältin: Frauen kippten vor Erschöpfung einfach um

Doch der Alltag in den "Pussy-Clubs" sah anders aus. "Bei Hautkrankheiten oder Pilzerkrankungen hat man das Licht gedimmt", berichtet die Rechtsanwältin. "Die Frauen mussten einen hohen Preis für ihre Arbeit zahlen, ihre körperliche und seelische Gesundheit," so die Juristin. Manche seien vor lauter Erschöpfung einfach umgekippt.

Die Bordell-Betreiber und deren Hintermänner, neun Männer im Alter von 27 bis 40 Jahren sowie eine 23-jährige Frau, hatten mit ihrem Flatrate-Konzept Erfolg. Viele deutsche Männer fanden das Sex-zum-Festpreis-Angebot offensichtlich äußerst attraktiv. 70 Euro tagsüber oder 100 Euro abends - Kondome und Kaltgetränke inklusive.

"Vor der Tür des Fellbacher Pussy-Clubs standen am Wochenende mehr Typen Schlange als vor der besten Disco in Stuttgart", sagt der Waiblinger Anwalt Jens Rabe, der eine 21-jährige Rumänin vertritt. Manchmal habe eine Frau doch nicht alles mit sich machen lassen, obwohl die Bordell-Kette das den Kunden versprochen habe. Wenn sich ein Gast deshalb beschwerte, sei der Prostituierten zur Strafe das Wochengehalt gestrichen worden. Das Gehalt der Frauen betrage zwischen 350 und 1.000 Euro.

"Sexuelle Ausbeutung der schlimmsten Art"

Laut einer Prozess-Begleiterin, die aus Opferschutzgründen ihren Namen nicht nennen möchte, herrschten in Flatrate-Bordellen die schlimmsten Arbeitsbedingungen, die es in der Prostitution überhaupt geben könne. "Wenn Flatrate-Sex bedeutet, dass die Kunden alles mit einer Frau machen können und die Frauen alle bedienen müssen, egal wie es ihnen geht, dann ist das sexuelle Ausbeutung der schlimmsten Art. Nur weil eine Frau einwilligt, in der Prostitution zu arbeiten, rechtfertigt dies nicht, dass sie menschenunwürdig behandelt wird."

Ziel des Prozesses ist es aus Sicht der Opferanwälte, die zehn Angeklagten wegen Menschenhandels zu verurteilen. Doch die Aussage vor Gericht ist für die betroffenen Rumäninnen sehr belastend. "Die Frauen haben Angst, vor Gericht ihre intimsten Erlebnisse zu erzählen", sagt die Prozessbegleiterin. Außerdem befürchteten sie, dass die Täter sich an ihnen rächen.

Rechtsanwalt Jens Rabe hofft, dass die Frauen zwar vor Gericht Gehör bekommen, aber "nicht ein zweites Mal verheizt werden". Denn man dürfe nicht vergessen: "Nach dem Prozess schert sich niemand mehr um die Zeuginnen." 

epd