Hospiz Stiftung: Schmerzmittel-Vorräte auch in Pflegeheimen
Die Deutsche Hospiz Stiftung hat eine bessere Schmerzmittel-Versorgung von Schwerstkranken in Pflegeheimen gefordert. Es sei notwendig, dass auch in Pflegeheimen Notfallvorräte an Schmerzmitteln angelegt werden dürften, sagte Eugen Brysch vom Vorstand der Patientenschutzorganisation am Dienstag in Berlin.

Die Bundesregierung plant derzeit, das Betäubungsmittelrecht so zu ändern, dass in Hospizen patientenunabhängige Notfallvorräte an starken Schmerzmitteln wie Morphium angelegt werden dürfen. Bislang ist das verboten. Die neue Verordnung soll allerdings nicht für Schmerzpatienten in Pflegeheimen gelten.

Diese Patienten müssten sich dann das Medikament in einer Apotheke besorgen lassen und vielleicht Stunden darauf warten, kritisierte Brysch. "Das ist eine unerträgliche Situation". Wenn in einer stationären Einrichtung Pflegekräfte mit der gleichen Qualifikation wie in einem Hospiz vorhanden seien, solle auch dort ein Notfallvorrat erlaubt werden.

Ebenso seien Schwerstkranke, die zu Hause medizinisch versorgt würden, von der Neuerung ausgeschlossen. Die Hospiz Stiftung plädiert dafür, dass Ärzte dem Patienten einen Vorrat für die nächsten 24 Stunden aushändigen dürfen. Eine höhere Missbrauchsgefahr sieht die Stiftung, die selbst einen Gesetzentwurf erarbeitet hat, dadurch nicht. Die Abgabe der Schmerzmittel werde genau kontrolliert. Zudem könne ein Patient an Medikamenten mit einer Dosierung für 24 Stunden nicht sterben.

epd