Gericht: Wikileaks-Gründer Assange darf ausgeliefert werden
Julian Assange hat den Kampf gegen seine Auslieferung an Schweden vorerst verloren. Dem Wikileaks-Gründer wird von der schwedischen Justiz vorgeworfen eine Frau vergewaltigt zu haben. Ein Gericht entschied der Australier dürfe ausgeliefert werden - doch gegen diese Entscheidung will Assange kämpfen.

Für Julian Assange wird die Luft dünner. Den Kampf gegen seine Auslieferung von Großbritannien nach Schweden hat der Wikileaks-Gründer zwar noch nicht endgültig verloren. Aber zumindest eine Vorentscheidung ist gefallen. Der Belmarsh Magistrates Court im Süden Londons hält die Auslieferung des 39-Jährigen auf der Grundlage eines EU-weiten Haftbefehls für rechtens.

Assanges Anwälte kündigten Berufung an. Der Internetaktivist selbst zeigte sich nach der Verhandlung enttäuscht. Er griff das europäische Rechtssystem an sich an: "Die Auslieferung eines Menschen ist eine große Sache. Sie verdient weit größeren Aufwand als das Ausfüllen eines zweiseitigen Formulars von einem Mitglied des Beamtenapparates", sagte er mit Blick auf das Zustandekommen des Haftbefehls gegen ihn.

Ungeschützter Geschlechtsverkehr im August 2010

Die schwedische Justiz verdächtigt Assange unter anderem der Vergewaltigung, hat aber bisher keine Anklage gegen ihn erhoben. Er soll im August 2010 mit zwei Frauen ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben, obwohl beide auf das Benutzen eines Kondoms bestanden. Einer Frau soll er sich genähert haben, als sie schlief. In Schweden kann dies als Vergewaltigung gewertet werden.

Der Australier, dessen Enthüllungsplattform mit der Veröffentlichung von Geheimdokumenten weltweit für Aufsehen gesorgt hat, bestreitet die Vorwürfe und vermutet politische Motive hinter seiner Strafverfolgung.

Richter Howard Riddle schloss eine solche Verkettung jedoch aus. "Es gibt schlichtweg keinen Grund zu der Annahme, dass es (Verfahrens)-Fehler gegeben hat", sagte der Richter. Er nahm die Argumente der Assange-Seite Stück für Stück auseinander. Der Haftbefehl sei rechtens und von einer dafür ermächtigten Stelle ausgestellt. Die Vorwürfe rechtfertigten die Maßnahme. Die Auslieferung diene nicht der bloßen Befragung in Schweden, wie von Assange ins Feld geführt, sondern habe eine Anklage zum Ziel.

Anwälte kündigten Berufung an

Die Anwälte von Julian Assange kündigten umgehend Berufung gegen die Entscheidung des Belmarsh Magistrates Courts an. Dazu haben sie nun sieben Tage Zeit. Das Gericht muss dann in weiteren 40 Tagen entscheiden, ob es die Berufung annimmt.

Zumindest bis zu dieser Entscheidung kann Assange vorerst in Großbritannien bleiben, wo er im Dezember zunächst inhaftiert worden war, wenig später aber gegen Kaution freikam und seitdem unter strengen Auflagen auf dem Anwesen eines Freundes lebt.

Assange warf erneut die Frage auf, ob die USA hinter seiner Verfolgung steckten. Er habe nie behauptet, dass das Pentagon oder die US-Regierung hinter den Vorwürfen steckten, sagte er. Es stellten sich jedoch viele Fragen. «Wie kann es sein, dass ich als Betreiber einer Non-Profit-Internetplattform 360 000 US-Dollar Kaution hinterlegen muss», fragte er.

dpa