Die Handreichung solle dazu beitragen, "jeder Form sexualisierter Gewalt besonnen, entschieden und mutig entgegenzutreten und dadurch Mädchen und Jungen sowie jungen Frauen und Männern einen geschützten Raum innerhalb der Kirche für ihre Entfaltung zu geben", schreibt der Münchner Weihbischof Bernhard Haßlberger in einem Vorwort zu der am Dienstag veröffentlichten Handreichung.
Die Broschüre, an der auch nichtkirchliche Opferverbände wie die "Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung" mitgearbeitet haben, benennt als Eckpunkte für die kirchliche Jugendarbeit unter anderem "klare Regeln und transparente Strukturen", ein "angemessenes Nähe- und Distanzverhältnis" sowie die "Zusammenarbeit mit den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten".
Mitarbeiter der Kirche sollen Erklärung unterschreiben
Um sexuellen Missbrauch zu verhindern, müssten hauptamtliche und nebenamtliche Mitarbeiter zudem ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, heißt es in der Handreichung weiter. Für Ehrenamtliche im kinder- und jugendnahen Bereich sei die Unterzeichung einer Selbstverpflichtungserklärung verbindlich. Darüber hinaus seien Aus- und Fortbildungen zum Thema Prävention vorgesehen.
Bereits im September 2010 hatte die Bischofskonferenz eine Rahmenordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen verabschiedet. Die neue Handreichung sei eine Konkretisierung dieser Rahmenordnung, betonte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Stephan Ackermann. Den Angaben zufolge sind bundesweit in katholischen Jugendverbänden rund 660.000 Kinder und Jugendliche organisiert. Dazu kommen mehr als 500.000 Kinder und Jugendliche, die als Ministranten oder in Chören in der katholischen Kirche aktiv sind.