Durch die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare werde die weltweite Einheit der Christenheit "schwer beschädigt", heißt es in einem Offenen Brief, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Zuvor bereits hatte in Württemberg die theologisch konservative "Lebendige Gemeinde" die Übernahme des einheitlichen Pfarrerdienstrechts in Frage gestellt.
Auslöser der Debatte ist die Einführung eines bundesweit einheitlichen Dienstrechts für evangelische Pfarrer. Die Evangelische Kirche in Deutschland hat dazu einen Gesetzestext verabschiedet, der eine Öffnung der Pfarrhäuser für homosexuelle Paare zulässt. Acht evangelische Altbischöfe hatten im Januar den Beschluss der EKD-Synode kritisiert, der es homosexuellen Pfarrern ermöglicht, mit ihren Lebensgefährten im Pfarrhaus zu wohnen.
Bislang ist dies in den 22 Landeskirchen unterschiedlich geregelt. In der Mehrzahl ist das Zusammenleben von Pfarrern mit ihren gleichgeschlechtlichen Partnern grundsätzlich möglich. Dagegen ist in der badischen Landeskirche das Zusammenleben solcher Paare im Pfarrhaus nicht gestattet. Ob diese Praxis weitergeführt oder verändert wird, will der Evangelische Oberkirchenrat unter Aufnahme der Synodalberatungen entscheiden.
Initiativkreis gegen praktizierte Homosexualität
In der Evangelischen Landeskirche in Baden hat der Streit um Homosexuelle im Pfarrhaus in den vergangenen Wochen stark zugenommen. Eine Theologengruppe hatte die Kirche dazu aufgefordert, die Benachteiligung homosexueller Menschen nicht fortzuschreiben, da solche Partnerschaften weder den Dienstpflichten noch dem Bekenntnis zu Jesus Christus widersprächen. Das Pfarrhaus sollte Menschen in dieser Lebenssituation nicht mehr verwehrt werden.
Hingegen hatte sich Mitte Januar ein "Initiativkreis Evangelisches Kirchenprofil" gegen praktizierende Homosexuelle gewandt. Der Initiativkreis erinnerte daran, dass die römisch-katholische wie die orthodoxe Kirche die Priesterweihe für diesen Personenkreis ablehnten. Wer praktizierte Homosexualität im Pfarramt zulasse, führe die Kirche auf den Weg zur Sekte.
Auch im benachbarten Württemberg gibt es grundsätzlich keine Möglichkeit für ein Zusammenleben, in der Praxis hat der Oberkirchenrat in jüngerer Zeit aber nach eigenen Angaben insgesamt fünf Fälle akzeptiert. Vertreter der theologisch konservativen "Lebendigen Gemeinde", die den größten Gesprächskreis in der württembergischen Landessynode bildet, haben die Übernahme der EKD-Regelung zur rechtlichen Öffnung der Pfarrhäuser für Homosexuelle infrage gestellt.