Kritik am Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit
Der künftige Schutz von Journalisten im Straf- und Prozessrecht ist bei Experten umstritten. Dies wurde am Mittwoch bei einer Sachverständigen-Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags deutlich. Beraten wurde über Gesetzentwürfe der Bundesregierung und der Grünen.

Nach dem Willen der Koalition sollen Journalisten, die sich der Beihilfe zum Verrat eines Dienstgeheimnisses schuldig gemacht haben, dafür nicht mehr belangt werden dürfen. Bedingung ist, dass sie sich auf die "Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung" solcher Informationen beschränken.

Nach Ansicht der Grünen soll auch die Anstiftung zum Geheimnisverrat künftig straffrei werden. Zudem soll nach ihren Vorstellungen die Durchsuchung von Redaktionen und Wohnungen von Redakteuren und freien Journalisten nur nach richterlicher Anordnung möglich sein.

"Änderung der Rechtslage nicht erforderlich"

Nach Angaben des Parlamentspressedienstes kritisierte der Richter am Bundesgerichtshof, Jürgen Graf, beide Vorlagen. Eine Änderung der geltenden Rechtslage sei weder erforderlich noch wünschenswert. Der weitgehende Schutz für Medienmitarbeiter sei bereits durch die bindenden Grundsätze der "Cicero"-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erfolgt. Die Karlsruher Richter hatten 2007 zwei Verfassungsbeschwerden des Magazins "Cicero" stattgegeben.

Danach verstieß ein von der Staatsanwaltschaft Potsdam eingeleitetes Ermittlungsverfahren gegen einen freien Mitarbeiter und den Chefredakteur gegen die Pressefreiheit. Ähnlich wie Graf argumentierten der Bamberger Generalstaatsanwalt Clemens Lückemann und der Frankfurter Strafrechtler Rainer Hamm. Unterstützung für die geplanten Gesetzesänderungen kam dagegen von Christoph Fiedler vom Verband deutscher Zeitschriftenverleger und Benno Pöppelmann, dem Justiziar des deutschen Journalistenverbandes (DJV).

dpa