Dies teilte der Personaldezernent der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Christian Frühwald, am Dienstag in Eisenach mit. Die Kirchenleitung habe "die gängige Praxis" mit einer entsprechenden Richtlinie "für alle Beteiligten verlässlich, verbindlich und transparent geregelt".
Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland folgt damit einer Regelung in Bayern. Auch dort dürfen homosexuelle Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrhaus zusammenleben. Einen entsprechenden umstrittenen Beschluss des evangelischen Landeskirchenrates hatte die bayerische Synode Ende 2010 mit großer Mehrheit bestätigt. Der Abstimmung ging eine kontroverse Debatte voraus.
In den 22 evangelischen deutschen Landeskirchen wird die Zulassung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften in Pfarrhäusern unterschiedlich geregelt. Oft gibt es hier Einzelfallentscheidungen.
Kirchenleitung: Offen mit Homosexualität umgehen
Die mitteldeutsche Kirchenleitung empfiehlt Betroffenen, mit ihrer Homosexualität offen umzugehen. Eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner im Pfarrdienst "sollen evangelisch sein" und "müssen einer christlichen Kirche angehören". Offenbaren Pastorinnen oder Pfarrer erst nach Übernahme einer Pfarrstelle ihre homosexuelle Lebensform, solle bei Ablehnung durch den Gemeindekirchenrat ein Stellenwechsel erfolgen. Darüber hinaus erarbeite die mitteldeutsche Kirche eine "Handreichung" zur Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren, hieß es weiter. Die Neuregelung solle künftig die "Verwechslung mit einer Trauung" vermeiden.