Seit 200 Jahren Talarpflicht für evangelische Pfarrer
Ein Markenzeichen des Protestantismus wird 200 Jahre alt: der schwarze Talar mit dem weißen Beffchen, den Pfarrer bei Gottesdiensten tragen. Die Talarpflicht für evangelische Geistliche trat am 1. Januar 1811 in Kraft. Sie geht auf eine Kabinettsorder des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. zurück.

Die Amtstracht als solche wurde laut Freiburger Kirchenhistoriker Ulrich Bayer schon zuvor von Universitätsprofessoren getragen. Auch der Reformator Martin Luther (1483-1546) habe sie bei seinen Gottesdiensten angelegt. Doch erst die königliche Order machte den Talar zur Pflicht. Da vor 200 Jahren alle protestantischen Pfarrer staatliche Beamte waren, konnte der Zwang zur einheitlichen Kleidung durchgesetzt werden.

Im Jahr 1817 wurde die Verordnung Bayer zufolge dann auch auf jüdische Rabbiner in Preußen ausgedehnt, die seither den gleichen schwarzen Talar tragen wie die protestantischen Pastoren. Nach und nach wurde der schwarze Talar dann in allen Landeskirchen eingeführt und bis heute beibehalten.

Schwarze Gleichförmigkeit statt bunter Talare

Das weiße Beffchen wurde mit der Order des Preußenkönigs in den Rang eines offiziellen Teils der Amtstracht erhoben. Ursprünglich sollten die beiden langen weißen Leinenstücke bei Männern, die ihren Bart modisch einpuderten, das darunter liegende Hemd schützen.

Für den Preußenkönig gab es einen klaren Grund für seine Verordnung. Es war ihm um der "Gleichförmigkeit willen und um der Willkür zu wehren", heißt es in dem Gesetzestext. Denn bis ins 18. Jahrhundert war es üblich, dass in evangelischen Kirchen der Geistliche in farbigeren Gewändern vor die Gemeinde trat. Auch Luther selbst soll Farbiges vor allem beim Abendmahl getragen haben. Das knöchellange schwarze Gewand der Professoren, den Talar, trug er bei seinen Predigten.

epd