Die Rechtsprechung sei gegenüber sogenannten Kinderlärm bereits sehr tolerant und akzeptiere, dass Kinder lauter sein dürfen als andere Geräuschquellen, hieß es. Diese Rechtsprechung werde jetzt durch die Änderung im Landes-Immissionsschutzgesetz festgeschrieben. Damit muss ein möglicher Kläger im Streitfalle nachweisen, warum der Kinderlärm im konkreten Fall nicht hinnehmbar ist.
Kinderlärm sei Ausdruck von Lebensfreude und damit Bestandteil des Lebens, erklärte Remmel. "Wir wollen eine kindgerechte Gesellschaft - und die muss auch mit lautstarken Äußerungen von Kindern leben können. Das ist Zukunftsmusik." Er forderte die Bundesregierung auf, die entsprechenden Bundesgesetze vor allem in Blick auf Kindertageseinrichtungen anzupassen. (epd)
Krachmachen ist erlaubt - Kinderrechte gestärkt
Krachmachen ist jetzt erlaubt - zumindest für Kinder in Nordrhein-Westfalen. Die rot-grüne Landesregierung hat am Dienstag mit einer Gesetzesänderung klar gestellt, dass Kinderlärm grundsätzlich zum Leben gehört, wie Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) mitteilte. Sie reagierte damit auf vereinzelte Klagen von Anwohnern, die gerichtlich gegen von Kindern verursachten Lärm vorgehen wollten.