Streit über Radio Paradiso beschäftigt Justiz weiter
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) wehrt sich gegen ein Gerichtsurteil, das den Lizenzentzug für den christlichen Sender Radio Paradiso aufgehoben hatte. Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts im November sei zu Unrecht ergangen, daher werde man die Zulassung der Berufung beantragen, teilte die MABB mit. Die Aufsichtsbehörde hatte die Lizenz, die bisher von Radio Paradiso genutzt wird, an den Sender Oldiestar vergeben. Der christliche Sender klagte jedoch erfolgreich dagegen und sendet nun vorerst weiter.

Das Verwaltungsgericht stelle überzogene Anforderungen an einen Lizenzentzug, erklärte die MABB. Dies widerspreche auch der früheren Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts. Durch die Gerichtsentscheidung werde es anderen Veranstaltern erschwert, bei Neuausschreibungen von UKW-Frequenzen zum Zuge zu kommen. Radio Paradiso sendet seit 1997. Weil die Lizenz bereits einmal für sieben Jahre verlängert wurde, musste die MABB in diesem Jahr die Frequenzen neu ausschreiben.

Die MABB kritisiert, dass das Verwaltungsgericht die Berücksichtigung von Einzelheiten wie der polnischen Version der "Gedanken zum Auftanken" von Radio Paradiso im Raum Frankfurt/Oder verlange. Solche Details berührten den Kern der Auswahlentscheidung zugunsten von Oldiestar nicht, hieß es. Außerdem schränke das Gericht die Einbeziehung der bisherigen Programmleistungen ein und wolle vorrangig die für die Zukunft gegebenen Versprechen berücksichtigt sehen. Dies senke für Rundfunkveranstalter den Anreiz, sich an Zusagen zu halten.

Defizite im Programm?

Als Begründung für den Lizenzentzug hatte die MABB unter anderem angegeben, dass Radio Paradiso mehrfach auf Defizite im Programm hingewiesen worden sei. Der Wortanteil des Programms sei zu gering, eine Bereitschaft zur Verbesserung sei nicht erkennbar. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied jedoch, die Entscheidung der MABB sei "beurteilungsfehlerhaft und damit rechtswidrig". Wort- und Musikanteil im Programm seien falsch berechnet worden, so die Richter.

Der Geschäftsführer von Radio Paradiso, Matthias Gülzow, kritisierte am Dienstag der Ankündigung der MABB, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Das Verwaltungsgericht Berlin sei "sehr gut vorbereitet" gewesen und habe klargestellt, dass die Ermittlung des Wortanteils nicht korrekt gewesen sei. Die Argumentation der MABB sei nicht nachvollziehbar, sagte Gülzow dem epd. Durch das Gerichtsurteil werde der Beurteilungsspielraum der Medienanstalt keinesfalls eingeschränkt.

Anteile der EKD Media

Hauptgesellschafter von Radio Paradiso sind die Evangelische Darlehnsgenossenschaft und die Berliner Immanuel-Diakonie. Die EKD Media, die ebenfalls Anteile hält, gehört zu 60 Prozent der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und zu 40 Prozent dem Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP). Das GEP trägt unter anderem evangelisch.de.

epd