Zeitung: Saarland wird Hartz-IV-Reform vorerst stoppen
Kurz vor der Entscheidung über die Hartz-IV-Reform im Bundesrat ist es so gut wie sicher, dass Union und FDP die Mehrheit verfehlen. Denn bei der Abstimmung am Freitag wird sich das Saarland voraussichtlich enthalten.

In der von CDU-Ministerpräsident Peter Müller geführten Jamaika-Koalition lehnen die Grünen die Reform ab. Das sagte der saarländische Grünen-Chef Hubert Ulrich der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstag). Damit kann die Reform nicht wie geplant am 1. Januar in Kraft treten. Die Grünen halten die geplante Erhöhung für die fast fünf Millionen Hartz-IV-Empfänger für zu niedrig.

Das Kabinett im Saarland legt an diesem Dienstag seine Linie für die Sitzung des Bundesrates am Freitag fest. Landes-Grünen-Chef Ulrich bestätigte der Zeitung: "Es wird bei der Enthaltung des Saarlands bleiben. Wir sagen als Grüne Nein." Da die Stimmen eines Landes einheitlich abgegeben werden müssen, kann die von Union, FDP und Grünen getragene Regierung im Bundesrat nicht zustimmen. Auch aus der CDU hieß es, man gehe stark von einer Enthaltung aus. Das Saarland ist das Zünglein an der Waage, ohne dessen drei Stimmen das schwarz-gelbe Regierungslager im Bundesrat keine Mehrheit hat.

"Zu niedrig, unausgewogen, auf die Kommunen abgewälzt"

In einer Erklärung auf der Webseite der Saar-Grünen erläuterte Landeschef Ulrich die Haltung seiner Partei: "Wir Grüne lehnen die Neuregelung der Grundsicherung in der vorliegenden Form inhaltlich ab. Insbesondere sind aus unserer Sicht die Regelsätze für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu niedrig angesetzt, es gibt keine individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen, das Bildungspaket ist unausgewogen und der Kostendruck wird auf die Kommunen abgewälzt."

Offen ist noch, ob das Bildungspaket für Kinder von Hartz-IV- Familien und Geringverdienern zumindest in Teilen dennoch vom 1. Januar 2011 an greifen kann, wenn die Hartz-IV-Reform noch nicht in Kraft getreten ist. Die Bundesarbeitsministerin lässt dies derzeit juristisch prüfen. Nach einem Nein der Länderkammer muss der Vermittlungsausschuss aus Bundesrat und Bundestag einen Kompromiss suchen. Der Ausschuss könnte am 23. Dezember zusammenkommen, oder auch noch früher, falls CDU/CSU sich in Gesprächen mit den anderen Fraktionen auf einen anderen Termin einigen, berichtet die "Frankfurter Rundschau" (Dienstag).

dpa