Abgeordnete schlagen Ethik-Kommissionen für PID vor
Die Befürworter der Präimplantationsdiagnostik (PID) wollen noch vor Weihnachten ihren Gesetzentwurf vorstellen. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, soll nach dem Vorschlag der Abgeordneten die genetische Untersuchung von Embryonen bei der künstlichen Befruchtung auch künftig grundsätzlich verboten sein. Allerdings soll es Ausnahmen geben, über die Ethik-Kommissionen entscheiden sollen.

Zulässig wären die Tests demnach bei Paaren, die Träger einer Erbkrankheit sind, und darum eine schwere Schädigung des Embryos befürchten müssen, oder die eine Prognose für eine Fehl- oder Totgeburt haben. Nach Informationen der Zeitung ist keine Liste von Krankheiten vorgesehen, bei denen Embryonen ausgesondert werden dürfen. Eine Ethik-Kommission soll entscheiden, ob das Paar die PID nutzen darf. Kommissionen aus Ärzten, Psychologen, Theologen und Ethikern werden schon heute etwa bei Fragen der Organvergabe einberufen. Der Gesetzentwurf sieht dem Bericht zufolge außerdem vor, dass die PID nur in zertifizierten Kinderwunschzentren angeboten werden darf und dem Paar eine Beratung angeboten werden muss.

Die Abgeordnetengruppe, zu der unter anderem der Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Peter Hintze (CDU), die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Ulrike Flach sowie Carola Reimann von der SPD gehören, will laut "Süddeutscher Zeitung" am Montag erneut über den Entwurf beraten. Dabei werde es aber nur noch um Details gehen, wie etwa die Frage, ob die Tests nur auf Wunsch beider Partner durchgeführt werden dürfen oder der Wille der Frau entscheidend ist.

Kein Fraktionszwang

Er hoffe, dass der Vorschlag im Bundestag eine breite Mehrheit finden und Rechtsfrieden schaffen werde, wird der CDU-Abgeordnete Hintze von der "Süddeutschen Zeitung" zitiert. Auch die Forschungspolitikerin Carola Reimann warb für den Entwurf: "Wir wollen den Menschen eine Hilfe anbieten und sie nicht sehenden Auges in einen Schwangerschaftskonflikt laufen lassen." Missbrauch erwarte sie schon deshalb nicht, weil sich niemand freiwillig einer künstlichen Befruchtung unterziehen werde, nur um bestimmte Merkmale bei seinem Kind zu erreichen.

Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten gentechnisch untersucht und gegebenenfalls ausgesondert. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli hatte die bisherige Rechtsauffassung verworfen, wonach die PID ausnahmslos verboten ist. Die Abgeordneten des Bundestages sollen über die gesetzliche Neuregelung ohne Fraktionszwang entscheiden. Während sich der CDU-Bundesparteitag vor wenigen Wochen mit knapper Mehrheit für ein PID-Verbot aussprach und damit der Position von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) anschloss, sind auch CDU-Bundesminister wie Ursula von der Leyen und Wolfgang Schäuble für eine Zulassung der PID.

epd