UN-Experte: Religionsfreiheit gilt auch für Atheisten
Der UN-Sonderberichterstatter Heiner Bielefeldt kritisiert Regierungen, die Religionsfreiheit lediglich zum Schutz der Mehrheitsreligion in ihrem Land nutzen. "Die Religionsfreiheit ist ein universelles Menschenrecht", so der Wissenschaftler.

Dieses Recht gelte nicht nur für Juden, Christen und Muslime, sondern auch für Atheisten, erklärte der Berichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit bei der Vorstellung einer Kampagne der Vereinten Evangelischen Mission (VEM) zur Religionsfreiheit. Denn es umfasse auch die Weltanschauungsfreiheit. In jeder Region der Welt gebe es Menschenrechtsverletzungen, die der Staat oder die Gesellschaft im Namen der kulturellen Identität oder des Friedens begingen, führte Bielefeldt weiter aus. Angst und Verachtung spielten dabei eine große Rolle. Kirchen und Medien hätten die Verantwortung, das Menschenrecht der Religionsfreiheit zu stärken.

Der indonesische Pfarrer und Vorstand des VEM, Robinson Butarbutar, berichtete von den Problemen der religiösen Minderheiten in Indonesien. Seit 15 Jahren würden die Stimmen radikaler Muslime stärker im Land, die auch die christlichen Minderheiten bedrohten. VEM-Vorstandsmitglied Jochen Motte forderte, dass christliche Kirchen sich auch kritisch mit eigenem Fundamentalismus und ihrer Einstellung gegenüber Minderheiten auseinandersetzen müssten. Als Beispiel nannte er das Minarettverbot in der Schweiz. Es gehe darum, wie eine Dominanzreligion auf eine Minderheit reagiere, erklärte Motte.

"Lebt mit allen Meinschen in Frieden"

Zum internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember startet die Vereinte Evangelische Mission eine Kampagne zur Religionsfreiheit unter dem Motto "Lebt mit allen Menschen in Frieden". Die VEM ist eine internationale Gemeinschaft von 34 Kirchen in Deutschland, Asien und Afrika. Zu ihren Schwerpunkten gehören Evangelisation sowie Entwicklungs- und Menschenrechtsarbeit.

epd