Interpol setzt Wikileaks-Gründer auf Fahndungsliste
Der wegen Vergewaltigungsverdachts in Schweden gesuchte WikiLeaks-Gründer Julian Assange steht auf der Fahndungsliste von Interpol. Damit folgt die Internationale Polizeibehörde Schwedens Antrag.

Eine entsprechende "Red Notice", eine Art Steckbrief des 39-Jährigen, veröffentlichte die Internationale Polizeibehörde am Dienstag auf ihrer Internetseite. Schweden hatte Mitte November bei Interpol einen Antrag auf internationale Fahndung nach Assange gestellt. In dem skandinavischen Land wird der Australier per Haftbefehl wegen des Verdachts der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung von zwei Frauen gesucht. Assange hat die Vorwürfe zurückgewiesen und als Komplott der US-Regierung bezeichnet.

Assange fordert Clintons Rücktritt

Wo sich der Internet-Aktivist derzeit aufhält, ist nicht bekannt. In einem von unbekanntem Ort über Internet-Telefon geführten Interview meldete sich Assange am Dienstag beim "Time Magazine" zu Wort. Dabei forderte er den Rücktritt von US-Außenministerin Hillary Clinton, wenn sich herausstellen sollte, dass sie für jüngst bekanntgewordene Spionage-Aufforderungen an US-Diplomaten verantwortlich ist. "Ja, sie sollte deshalb zurücktreten", sagte Assange.

Wikileaks hatte am Sonntag mit der Veröffentlichung hunderttausender vertraulicher oder geheimer Dossiers von US- Diplomaten begonnen. Aus dem Schriftverkehr geht auch hervor, dass Diplomaten zum Sammeln von Daten unter anderem bei den Vereinten Nationen aufgefordert wurden.

Bei einer "Red Notice" handelt es sich nicht um einen internationalen Haftbefehl. Vielmehr geht es laut Interpol darum, der Polizeibehörde eines Mitgliedsstaates dabei zu helfen, "die Festnahme oder vorläufige Festnahme einer gesuchten Person mit der Aussicht auf ihre Auslieferung zu erreichen."

Am Dienstag hatte Assanges schwedischer Anwalt angekündigt, eine Aufhebung des schwedischen Haftbefehls vor dem Obersten Gericht in Stockholm erwirken zu wollen. Der Haftbefehl war vorher in zwei Instanzen bestätigt worden. Anwalt Björn Hurtig bot in der Berufungsklage an, dass Assange über Telefon, Videolink oder andere Kommunikationswege vom Ausland aus verhört werden könne.

dpa